Die Länderkammer folgte am Freitag einer Empfehlung seines Finanzausschusses nicht, sich gegen den Regierungsentwurf auszusprechen. Allerdings fand sich auch keine Mehrheit dafür, keine Einwände gegen den Entwurf zu erheben. Damit ist nun amtlich: Die Länder sind in der Frage gespalten.
Im Ergebnis gab der Bundesrat überhaupt keine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ab. Für das Gesetzgebungsverfahren hat das zunächst keine Folgen. Der Entwurf wird nun in den Bundestag eingebracht, der ihm mit den Stimmen von Union und FDP zustimmen kann. Anschließend müsste aber in zweiter Runde eine Mehrheit im Bundesrat gefunden werden, sonst wäre der Entwurf gescheitert.
Der Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, dass die Bürger in zwei Schritten 2013 und 2014 um insgesamt sechs Milliarden Euro entlastet werden. Die SPD-geführten Länder begründen ihre Ablehnung damit, dass dies die Lage der öffentlichen Haushalte auf allen staatlichen Ebenen verschärfen würde. Steuersenkungen seien mit Blick auf die Schuldenbremse unverantwortlich. Union und FDP wollen den Bürgern dagegen schleichende Steuererhöhungen zurückgeben, die sich aus dem Inflationsausgleich ergeben.
Den Löwenanteil der Entlastung wollen Union und FDP über den steuerfreien Grundfreibetrag erreichen. Er soll 2013 von 8004 auf 8130 Euro und 2014 auf 8354 Euro steigen. Parallel dazu sollen die Tarif-Eckwerte angehoben werden, ab denen höhere Steuersätze gezahlt werden müssen. Im Ergebnis wird der Effekt gemildert, dass ein Arbeitnehmer nach einer Lohnerhöhung auf der Steuerkurve immer weiter nach oben rutscht, auch wenn er allein zum Inflationsausgleich mehr Geld bekommt (kalte Progression).
Der Chef der FDP-Fraktion im Bundestag, Rainer Brüderle, kritisierte, die SPD verweigere kleinen Einkommenbeziehern die Abmilderung der kalten Progression. „Das sollen die Sozialdemokraten mal vor den Werkstoren erklären.“ (rtr)
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