Berlin. Trotz der deutlichen Steuersenkungen im kommenden Jahr erhalten einige Bundesbürger von Januar an zunächst weniger Netto vom Brutto als bislang. Dies räumte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Michael Offer, ein. Es treffe für den "eng begrenzten" Kreis verheirateter Alleinverdiener ohne Kinder mit der Steuerklasse III und einem Jahreseinkommen zwischen 25000 und 30000 Euro zu. Für sie seien Mehrbelastungen um bis zu zehn Euro im Monat möglich.
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler könnten zudem Alleinerziehende mit monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 1020 und 1200 Euro und Steuerklasse II betroffen sein. Für sie errechnete der Verband, dass die Abzüge zunächst um bis zu 3,25 Euro im Monat steigen könnten.
Die Mehrbelastung tritt allerdings nur vorübergehend ein. Wenn die Betroffenen im Jahr darauf eine Einkommensteuererklärung abgeben, erhalten sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurück.
Die "leichte Verschlechterung", von der Offer spricht, erklärt er mit einer "Systemumstellung" bei den Steuerklassen. Bisher konnten der besser verdienende Ehepartner oder der Alleinverdiener die Vorsorgepauschale in der Steuerklasse III zweimal für sich beanspruchen. Entsprechend führte der Arbeitgeber jeden Monat weniger ans Finanzamt ab. Künftig bekommt jeder Ehepartner auch in der Steuerklasse III stets nur noch die eigene Vorsorgepauschale angerechnet.
Auf die eigentliche Steuerlast hat all dies keine Auswirkung. Es geht nur um die Höhe der Vorauszahlung im monatlichen Abzugsverfahren. Die Steuerklasse und ihre Ausgestaltung haben keinen Einfluss auf die endgültige Steuerhöhe. Allerdings wirken sie sich bei bestimmten staatlichen Leistungen wie dem Elterngeld aus, da hier die monatlich ausgezahlten Nettoeinkommen zugrunde gelegt werden.
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