Karlsruhe. Es ist eine pikante Mischung, die am heutigen Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht antritt, um den EU-Vertrag von Lissabon zu Fall zu bringen. CSU-Mann Peter Gauweiler wird neben Ex-PDS-Chef Gregor Gysi in der Reihe der Kläger Platz nehmen. Weiterer Beschwerdeführer ist der frühere Vorstandschef der Thyssen AG, Dieter Spethmann.
Sie alle sehen durch den Vertrag das Grundgesetz im Kernbereich ausgehöhlt; das böse Wort "Ermächtigungsgesetz" ist gefallen. Die Gründe der Ablehnung sind freilich verschieden. Der Linksfraktion geht es um den Verlust parlamentarischer Kontrolle im Militär- und Sozialstaatsbereich. Sie befürchtet, dass europäische Militäreinsätze nicht mehr von den nationalen Parlamenten kontrolliert werden können. Gauweiler sieht die nationale Souveränität in Gefahr: Die Möglichkeit, Beschlüsse im Rat mit Mehrheit statt wie bisher einstimmig zu fassen, verhindere die wirksame Einflussnahme der Mitgliedstaaten.
Die Bundesregierung nimmt die Verhandlung ernst, die zwei Tage - und damit ungewöhnlich lange - dauern wird. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bringen einen der versiertesten Europarechtler als Prozessvertreter mit. Christian Tomuschat (Berlin) soll die acht Verfassungsrichter davon überzeugen, dass der Vertrag von Lissabon verfassungsgemäß ist und Europa demokratischer organisiert sein wird denn je.
Bislang hält es in Berlin kaum jemand für denkbar, dass Karlsruhe der deutschen Regierung in den Arm fällt und den Vertrag von Lissabon scheitern lässt. Schließlich hatte Karlsruhe 1993 auch den Maastricht-Vertrag gebilligt, wenn auch teils zähneknirschend.
Diesmal entscheidet das Verfassungsgericht aber auch in eigener Sache: Der Vertrag von Lissabon überträgt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Zuständigkeiten, die Karlsruhe verloren gehen. Hatte sich Karlsruhe bisher die Prüfung vorbehalten, ob Entscheidungen der Europäischen Union unzulässig in Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eingreifen, obliegt diese Überprüfung künftig allein dem EuGH. Zwei der jetzt zuständigen Karlsruher Richter, Berichterstatter Udo di Fabio sowie Siegfried Broß, gelten zudem als Europaskeptiker.
Die zentrale Frage wird nun sein, ob das Grundgesetz überhaupt ein Stoppschild für die europäische Integration enthält. Artikel 23 ermächtigt die Bundesregierung nicht nur dazu, an der Verwirklichung eines vereinten Europa mitzuwirken, sondern ausdrücklich auch zur Übertragung von Hoheitsrechten.
Allerdings stehen Menschenwürde, das Demokratie- und das Sozialstaatsprinzip unter Ewigkeitsgarantie. Hier setzen Gauweiler, Linksfraktion und die Beschwerdeführer um Spethmann an. Denn dem nationalen Parlament gingen Entscheidungsrechte verloren, ohne dass das Europaparlament sie erhalte.
So habe der EU-Rat, in dem Regierungsvertreter sitzen, das Recht, Gesetze vorzubereiten. Diese bedürften zwar der Zustimmung des EU-Parlaments, es habe aber kein eigenes Initiativrecht. Rat und Kommission könnten künftig die innere Sicherheit und die Strafverfolgung regeln. Die EU sei folglich in die "Kerngebiete der Staatlichkeit vorgedrungen" und agiere als Quasi-Staat bei gleichzeitigem Demokratiedefizit - das widerspreche dem Demokratieprinzip der Verfassung.
Noch etwas monieren Gauweiler und die Beschwerdeführer um Spethmann: das unterschiedliche Stimmgewicht bei der Wahl der EU-Parlamentarier. Denn die kleinen Länder stellten überproportional viele Abgeordnete im Vergleich zu den großen Mitgliedstaaten. Folglich brauche ein deutscher Parlamentarier viel mehr Wählerstimmen als etwa ein maltesischer. Das widerspreche der Gleichheit der Wahl.
Aus allem folgt für die Kläger ein "bis hierhin und nicht weiter". Nur eine europäische Volksabstimmung könne den Weg für eine neue Verfassung der Europäischen Union frei machen.
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