Die FDP in Nordrhein-Westfalen legt Rechtsmittel gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Strafzahlungen in Millionenhöhe ein. Sechseinhalb Jahre nach dem Tod des früheren NRW-Vorsitzenden Jürgen Möllemann hatte das Gericht wegen einer Spendenaffäre unter dessen Verantwortung Sanktionen der Bundestagsverwaltung in Höhe von 3,5 Millionen Euro bestätigt.
Nach diesem Beschluss vom Dienstag beriet die Landespartei am Freitag über das Vorgehen und beauftragte den FDP-Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms einstimmig, Rechtsmittel einzulegen, wie die NRW-FDP mitteilte. Das Gericht hatte eine Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausdrücklich zugelassen.
Mit ihrer Klage will sich die FDP gegen die Höhe der Strafzahlung wegen der damaligen Verstöße Möllemanns gegen das Parteiengesetz zur Wehr setzten. "Der Landesvorstand sieht die in den letzten Jahren geleistete, unverzügliche und umfassende Aufklärungsarbeit nicht hinreichend gewürdigt", hieß es in einer Erklärung von Solms und dem NRW-Landesschatzmeister Paul Friedhoff am Freitagabend. "Für die FDP dürfen außerdem keine strengeren Maßstäbe als in vergleichbaren Fällen von CDU und SPD gelten."
Bei dem Gerichtsverfahren ging es um 3,5 Millionen Euro, 837 000 Euro hatte die FDP bereits beim Bundestag als Strafzahlung hinterlegt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass Möllemann seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Barspenden in Millionenhöhe rechtswidrig zukommen ließ.
Die Gelder habe der damalige Schatzmeister und spätere Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Kuhl auf Weisung Möllemanns in Kleinbeträge gestückelt und mit Hilfe von "Strohmännern" für die FDP verbucht. Die Partei habe nicht gewusst, von wem die Spenden stammten, so das Gericht. Möllemann starb 2003 bei einem Fallschirmsprung. Die Möllemann-Affäre hatte die FDP 2002 und 2003 in eine schwere Krise gestürzt. (dpa)
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