Auf der Reeperbahn, es könnte nachts um halb eins sein, steht ein fülliger Mann in Jeansweste vor der „Erotica Boutique Bizarre“, die vor allem „Lack und Leder“ führt. Die Anwohner am Berliner Gendarmenmarkt können ihre Fenster von aller Welt aus im Internet sehen. Und in der Kölner Altstadt lässt sich ein Herr, offenbar am Vormittag, ein großes Bier servieren.
Solche Fotos, zu Rundum-Panoramen aneinanderkopiert, wollen Hunderttausende Deutsche offenbar nicht von sich im Netz sehen. Das zeigte die hitzige Debatte um Googles Dienst Streetview, der bis Ende des Jahres Panoramas von 20 deutschen Städte zeigen will. Als Google das ankündigte, verlangte der zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar etliche Änderungen – die er notfalls einklagen wollte. Google lenkte ein. Dazu zählt die Möglichkeit, dass Hausbesitzer und Mieter Einspruch gegen die Abbildung ihres Hauses einlegen können. Wer sich binnen acht Wochen meldet, dessen Haus werde bei Streetview und in den Rohdaten verblendet.
Bis Ende des Jahres will Google seinen Bilderdienst Streetview für 20 deutsche Städte anbieten. Bewohner dieser Städte können nur noch am heutigen Freitag bis 23.59 Uhr die Veröffentlichung von Fotos ihrer Hausfassade untersagen. Das gilt für Besitzer wie für Mieter.
Einspruch legt man am besten mit Googles Online-Tool ein (www.google.de/streetview). Dort kennzeichnet man sein Haus in einem Stadtplan, erhält dann einen Brief mit einem Code zur Online-Eingabe. Widerspruch per Fax an: 040/49219194, per Brief an: Google, ABC-Str. 19, 20354 Hamburg. Infos und Formulare: www.bmelv.de
Diese Frist läuft am heutigen Freitag. Danach sei Widerspruch erst wieder möglich, wenn die Fotos online sind, sagte Caspar der FR. Dann könne man die Löschung konkreter Bilder fordern, die bis zu acht Wochen dauere.
Google will die Zahl der Widersprüche erst nennen, wenn es Dopplungen und Spam herausgerechnet hat. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) schätzt sie auf FR-Anfrage auf „mehrere hunderttausend“. Google habe aber zugesagt, so Caspar, „erst zu starten, wenn alle Widersprüche umgesetzt“ seien. „Das werden wir intensiv kontrollieren.“
Doch das Thema wächst sich aus: So sind die eingangs beschrieben Szenen längst online – beim Streetview-Konkurrenten Sightwalk. Der arbeitet von NRW aus, wo die örtlichen Datenschützer rechtliche Schritte prüfen. Und auch gegen den Dienst Google Earth mit Satellitenfotos haben viele Bürger Bedenken angemeldet. „Wir sind uns einig“, sagte Aigner der Frankfurter Rundschau, „dass wir bei der Nutzung und Verknüpfung von Geodaten rote Linien ziehen müssen, die nicht überschritten werden dürfen.“ Widersprüche gegen Hausansichten sollte die Wirtschaft aber vorerst selbst regeln. Caspar ist skeptisch: „Der Staat darf nicht nur Eckpunkte vorgeben, er muss klare Regeln aufstellen und durchsetzen.“
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