Der Widerstand zeigt Wirkung: Kurz vor dem internationalen Protesttag gegen das Acta-Abkommen hat die Bundesregierung dessen Unterzeichnung gestoppt. „Damit eventueller Diskussionsbedarf ausgeräumt werden kann, ist die Zeichnung zunächst nicht erfolgt“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes der Berliner Zeitung am Freitag. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Bedenken gegen das internationale Abkommen gegen Produktfälschungen angemeldet. „Mit der bisherigen Nichtunterzeichnung ist keine Entscheidung in der Sache verbunden“, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes .
Dennoch: Der deutsche Rückzug ist der bisher härteste Schlag gegen Acta, von dem Kritiker befürchten, dass es zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet führen könnte. Aufgrund massiver Proteste hatten bereits Polen, die Slowakei, Tschechien und zuletzt Lettland die Ratifizierung des Abkommens ausgesetzt. Für den Samstag haben Aktivisten in mehr als 50 Städten in Deutschland zu Demonstrationen aufgerufen.
Was ist das Problem mit Acta?
Das Anti-counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen und gegen Marken- und Produktfälschung vorzugehen. Das fertige Vertragswerk wurde bis Januar von der EU und zehn weiteren Staaten unterzeichnet. Allerdings haben noch nicht alle 27 EU-Mitgliedsstaaten einzeln signiert.
Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Von Kritikern wie auch Befürwortern wird darauf hingewiesen, dass viele Acta-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen.
Protest ist am Sonnabend in mehr als 50 deutschen Städten angekündigt. In Berlin beginnt die Anti-Acta-Demo um 13 Uhr vor dem Roten Rathaus in der Nähe des Alexanderplatzes. Über Facebook haben sich bereits Zehntausende zu den Demonstrationen angekündigt. Begonnen haben die Proteste gegen Acta in Polen.
In den USA gab es im Januar ebenfalls Proteste gegen Urheberrechtsgesetze. Eine Studie des Meinungsforschungsinstituts PEW hat ergeben, dass junge Menschen unter 30 Jahren dieses Thema intensiver verfolgten als die US-Präsidentschaftsvorwahlen.
Kritiker befürchten, dass dieses Abkommen eine ganze Reihe von Verschärfungen zur Folge haben könnte, wenn es umgesetzt wird: etwa Kontrollen von Laptops und MP3-Playern an Flughäfen auf illegal kopierte Musik, Sperrungen von Internetseiten schon beim Verdacht, dass über diese Seiten Raubkopien von Filmen heruntergeladen werden. Internetprovider könnten dazu gezwungen werden, alles zu überwachen, was ihre Nutzer tun, weil für Urheberrechtsverletzungen die Provider haften würden.
Und die Auswirkungen könnten über das Internet hinausgehen. „Das Problem von Acta ist, dass es Generika genauso wie Medikamentenfälschungen behandelt. Das bedeutet, dass Patentinhaber die Verschiffung lebenswichtiger Nachahmerpräparate in ein Entwicklungsland stoppen könnten, die Ladung beschlagnahmen oder sogar zerstören könnten“, sagt Kader Arif. Er war der offizielle Berichterstatter des Europa-Parlaments für das Acta-Abkommen – bis er das Amt aus Protest niederlegte.
Wie beurteilt die Bundesregierung Acta?
Die Bundesjustizministerin hat stets betont, dass Acta unproblematisch sei, weil durch das Abkommen kein Gesetzgebungsbedarf in Deutschland entstehen würde – bis sie sie nun doch Bedenken angemeldet hat. Bisher betonte das Ministerium, dass Netzsperren, die Providerhaftung und verschärfte Kontrollen bei der Einreise längst aus dem Text des Abkommens gestrichen wurden. Rechtlich bleibe alles also beim Alten. So ähnlich hatte sich auch die US-Regierung geäußert. Die EU-Kommission und die Bundesregierung erklären gleichermaßen, dass das Acta-Abkommen die Versorgung mit Generika nicht tangieren würde.
Dann müsste die Kritik doch längst verstummt sein. Warum rufen der Verein Digitale Gesellschaft, die Piratenpartei, die Linkspartei, die Grünen und andere trotzdem zu Demonstrationen auf?
Weil vollkommen unklar ist, welche Folgen Acta wirklich hätte. Acta ist viel weiter und vager gefasst als andere internationale Abkommen, etwa das Trips-Abkommen. Das lässt Justizbehörden einen weitaus größeren Raum für die Auslegung des Abkommens – „und das beunruhigt uns“, sagt der frühere Berichterstatter Kader Arif. „Gerade in solchen sensiblen Gebieten ist es wichtig, sehr präzise zu sein, um zu garantieren, dass die Bürgerrechte gewahrt werden. Schon alleine der Fakt, dass es so viele unterschiedliche Meinungen und Rechtsauskünfte zu Acta gibt, zeigt die große Unsicherheit des Abkommens.“
Hinzu kommt: Begleitende Papiere des Abkommens sind bis heute nicht veröffentlich worden – oder nur zensiert. Aus der EU-Kommission heißt es, dies sei logisch, da auch die Verhandlungen geheim waren. Nur: Kritiker befürchten, dass genau diese Dokumente zur Auslegung des vagen Abkommens herangezogen werden können. Rechtlich wäre das möglich.
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