Anderswo hätte Lubna al-Hussein höchstens die Aufmerksamkeit der Modewärter auf sich gezogen: moosgrüne Freizeithose, geblümte Bluse und ein flaschengrünes Kopftuch mit Paisley-Muster. Doch in Sudans Hauptstadt Khartum rief Lubna al-Husseins Kleidung die Polizei auf den Plan: Mit zwölf anderen Frauen wurde die 30-jährige Witwe Anfang Juli bei einer Razzia in einem Restaurant verhaftet.
Der Grund: Mit ihrer moosgrünen Schlabber-Hose habe die Journalistin gegen Paragraf 152 des Strafgesetzbuches verstoßen, der "unanständige Kleidung" in der Öffentlichkeit verbietet. Die für das Vergehen vorgeschriebene Bestrafung in dem nordafrikanichen Staat: vierzig Peitschenhiebe.
Zehn der Hosen tragenden Frauen räumten ihren vermeintlichen Fehltritt offenbar gleich ein: Sie wurden bereits wenige Tage später mit je zehn Peitschenhieben auf das Gesäß bestraft. Im Sudan komme das andauernd vor, teilte Lubna al-Hussein mit. Mehr als 20.000 Frauen seien auf diese Weise in der islamischen Republik bereits gedemütigt worden.
Sie selbst wollte sich das allerdings nicht gefallen lassen: Die bei den Vereinten Nationen (UN) in Khartum angestellte Journalistin legte Berufung gegen die Bestrafung ein, druckte 500 Einladungen für den ersten Gerichtstermin und machte die internationale Presse auf den Prozess aufmerksam. "Mir soll mal jemand zeigen, an welcher Stelle der Koran die Auspeitschung von Frauen wegen ihrer Bekleidung anordnet", ließ die Muslimin wissen: "Ich jedenfalls habe bislang keinen derartigen Vers gefunden." Längst ist ihr Fall zum Politikum geworden. Mehrere Frauen, die zu dem Prozess erschienen, trugen als Zeichen der Solidarität mit Hussein Hosen - diesmal, ohne von der Polizei belangt zu werden.
Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft die Klage gegen Hussein fallen lassen, weil sie als UN-Angestellte Immunität genieße. Daraufhin kündigte die Journalistin ihren Job, um einer Fortsetzung des Rechtsstreits nicht im Weg zu stehen. "Wenn es sein muss, gehe ich bis zum Verfassungsgericht", trotzte Hussein. Nach einer längeren Pause soll das Verfahren am heutigen Montag wieder aufgenommen werden.
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