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Südafrika: Kriegsverbrecher auf der Gästeliste

Sudans Staatschef al-Baschir ist zur Amtseinführung des südafrikanischen Präsidenten Zuma eingeladen. Obwohl er sofort verhaftet werden müsste, wenn er das Land betritt. Von Johannes Dieterich

Für den sudanesischen Staatschef gilt ein internationaler Haftbefehl.
Für den sudanesischen Staatschef gilt ein internationaler Haftbefehl.
Foto: dpa

Johannesburg. Südafrikas Regierung hat sich in ein peinliches Dilemma manövriert. Zur Inauguration des neu gewählten Präsidenten Jacob Zuma am Samstag in Pretoria wurde auch der sudanesische Präsident Omar al-Baschir eingeladen, obwohl der Staatschef sofort verhaftet werden müsste, wenn er das Land betritt. Denn al-Baschir wurde im März dieses Jahres vom Internationalen Strafgerichtshof in den Haag wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, und Südafrika hat das dem Haager Gerichtshof zugrunde liegende Römische Statut unterschrieben. Sudans Präsident hat zwar seit dem Erlass des internationalen Haftbefehls bereits eine Reihe ausländischer Staaten - wie Libyen, Eritrea, Katar und Ägypten - besucht, keines dieser Länder hat jedoch das Römische Statut unterzeichnet.

Südafrikas Regierungssprecher Themba Maseko bestätigte die Einladung al-Baschirs, fügte allerdings hinzu, seine Präsenz bei den Feierlichkeiten am Samstag sei "nicht geraten". Warum der sudanesische Präsident dann überhaupt eingeladen wurde, begründete der Sprecher des Außenministeriums, Ronnie Mamoepa, auf Anfrage der FR mit der Gepflogenheit, dass zu einem derartigen Anlass alle 53 Staaten des Kontinents geladen würden.

Strafgerichtshof

Grundlage: Am 17. Juli 1998 beschließen 120 Staaten das Rom-Statut, benannt nach dem Tagungsort. Es begründet den Internationalen Straf-gerichtshof (International Criminal Court, ICC) mit Sitz in Den Haag. Tatbestände: Der ICC ist zuständig für die "schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes" betreffen. Das sind Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Zuständigkeit: Jeder, der im Rahmen der Gerichtsbarkeit des ICC eine Straftat begeht, kann strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die zuständige nationale Justiz dazu nicht willens oder in der Lage ist. Einige Staaten wie die USA, Russland, China und Israel sind dem Statut bis heute nicht beigetreten. Ihre Bürger können vom ICC nicht belangt werden. Ratifikation und bisherige Tätigkeit: 108 Vertragsparteien haben das Dokument ratifiziert. Der ICC nahm 2003 seine Arbeit auf. Ein Dutzend Haftbefehle wurde erlassen. Vier Angeklagte befinden sich im Gewahrsam des ICC. Der erste Prozess gegen den kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga begann am 26. Januar 2009.

Auf Nachfrage musste der Sprecher allerdings einräumen, dass an die Staatschefs von Madagaskar, Mauretanien und Guinea keine Einladung ergangen sei. Deren Regierungen werden von der Afrikanischen Union (AU) nicht anerkannt, weil sie auf verfassungswidrige Weise an die Macht gekommen sind - sie werden lediglich durch Botschafter vertreten sein.

Der Fall Sudan sei jedoch ein anderer, so Mamoepa weiter, weil der nordostafrikanische Staat nicht unter AU-Sanktionen stehe. Die Union kritisierte wiederholt die Anklage al-Baschirs durch den Haager Gerichtshof und fordert zumindest deren Aussetzung. Auch Südafrikas Ex-Präsident Thabo Mbeki, der inzwischen zum Sudan-Beauftragten der AU ernannt wurde, vertritt die Auffassung, dass der Haftbefehl gegen al-Baschir eine friedliche Lösung im Darfur erschwere.

Dort kamen in den vergangenen sechs Jahren rund 400 000 Menschen ums Leben: Viele von ihnen wurden von Regierungstruppen oder den sogenannten Dschandschawid-Reitermilizen getötet, die von der Regierung unterstützt und ausgestattet werden. Nach Erlassen des Haftbefehls gegen al-Baschir verbannte die sudanesische Regierung mehrere internationale Hilfsorganisationen aus dem Darfur, was die dortige Bevölkerung nach UN-Angaben in eine äußerst prekäre Lage bringt.

Die Menschenrechtspolitik der südafrikanischen ANC-Regierung stieß in jüngster Zeit wiederholt auf heftige Kritik - unter anderem seitens des Friedensnobelpreisträgers Desmond Tutu. Der Erzbischof warf der Regierung vor, Resolutionen im UN-Sicherheitsrat gegen die Unrechtsregime in Birma und Simbabwe blockiert zu haben und vor den Menschenrechtsverbrechen im Darfur die Augen zu verschließen. Zu einem internationalen Aufschrei führte kürzlich auch die Weigerung Pretorias, dem Dalai Lama ein Einreisevisum zu erteilen: Das religiöse Oberhaupt der tibetischen Buddhisten war zu einem "Friedensgipfel" am Kap der Guten Hoffnung eingeladen worden.

Autor:  JOHANNES DIETERICH
Datum:  8 | 5 | 2009
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