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Tanklaster-Bombardement: Oberst Klein bleibt straffrei

Die Bundesanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen gegen Oberst Klein wegen des Luftangriffs von Kundus ein. Für die Union ist der Fall damit auch im Untersuchungsausschuss abgeschlossen. Von Steffen Hebestreit

Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 bei Kundus in Afghanistan eingestellt.
Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 bei Kundus in Afghanistan eingestellt.
Foto: dpa

Berlin. Der deutsche Oberst Georg Klein muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen für seinen fatalen Befehl vom 4. September 2009 rechnen. Die Bundesanwaltschaft teilte am späten Montagnachmittag mit, sie habe das Verfahren gegen Klein eingestellt.

In einer Erklärung der Anwaltschaft heißt es, Klein habe mit dem Befehl, zwei entführte Tanklaster auf einer Flussfurt im nordafghanischen Kundus zu bombardieren, weder gegen das Internationale Völkerstrafrecht verstoßen noch gegen das Strafgesetzbuch. Bei dem Luftschlag waren damals bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter mehrere Dutzend Zivilisten.

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Die Bundesanwaltschaft folgt der Bundesregierung in der Bewertung, dass es sich bei dem Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr um einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt handelt. Bei diesem gelten somit die Bedingungen des humanitären Völkerrechts und nicht die des normalen Strafrechts.

Subjektive Einschätzung

Tanklaster-Bombardement bei Kundus

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Klein habe subjektiv davon ausgehen müssen, dass sich im Einsatzgebiet zum Zeitpunkt des Luftschlags keine Zivilisten aufhielten. Ein afghanischer Informant, der sich nahe den Tanklastern befunden hatte und in der Nacht mehrfach mit den deutschen Truppen in Kontakt stand, hatte stets behauptet, dass sich ausschließlich Taliban-Kämpfer und ihre Unterstützer an den Fahrzeugen befänden.

Nach späteren Erkenntnissen waren in der Nacht allerdings zahlreiche Zivilisten aus umliegenden Dörfern zu der Sandbank geeilt, um Treibstoff von den feststeckenden Lastern abzuzapfen. Bei der Detonation zweier 250-Kilo-Bomben waren viele von ihnen bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Die Bundesanwaltschaft geht nun so weit, dass sich selbst ein Verstoß Kleins gegen die Nato-Einsatzregeln nicht negativ auswirken würde. Tatsächlich hatte der Oberst gegenüber der Isaf-Leitstelle in der Nacht falsche Angaben gemacht, um Luftunterstützung zu erhalten. Klein hatte behauptet, dass von den Fahrzeugen eine unmittelbare Gefahr für die Truppen und das deutsche Lager ausginge, was nicht stimmte.

"Die rechtliche Bewertung des Falles ist damit abgeschlossen", sagte Unions-Fraktionsvize Andreas Schockenhoff (CDU) am Montag der FR. Der Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestages könne seine Beweisaufnahme nach der Aussage von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) am Donnerstag beenden. "Der Untersuchungsgegenstand ist erschöpft erörtert", so Schockenhoff.

Durch die Karlsruher Entscheidung entsteht die seltsame Situation, dass der Angriff rechtlich einwandfrei gewesen sein soll, während er aus Sicht Guttenbergs "militärisch nicht angemessen" war. Der Minister begrüßte den Beschluss. Die Soldaten hätten jetzt "größtmögliche Sicherheit".

Am Donnerstag muss sich Guttenberg vor dem Untersuchungsausschuss verantworten; am gleichen Tag plant Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) überraschend eine Regierungserklärung zu den jüngsten Ereignissen in Afghanistan. Am Freitag werden Merkel und zu Guttenberg an einer Trauerfeier für die vier Bundeswehrsoldaten teilnehmen, die vergangenen Donnerstag in der Provinz Baghlan getötet wurden.

Autor:  Steffen Hebestreit
Datum:  19 | 4 | 2010
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