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Telekom: Datenschützer warnten BKA

Dokumente zeigen: Das Bundeskriminalamt sammelte trotz rechtlicher Bedenken Daten für die Rasterung. Ein Faktencheck von Matthias Thieme

Ein Demonstrant hält in Berlin anlässlich des Ostermarsches eine Fahne mit der Aufschrift Frieden (Foto vom 24.03.08)
Ein Demonstrant hält in Berlin anlässlich des Ostermarsches eine Fahne mit der Aufschrift "Frieden" (Foto vom 24.03.08)
Foto: ddp

Mit höchst widersprüchlichen Erklärungen versucht das Bundeskriminalamt (BKA) derzeit zu begründen, auf welcher Rechtsgrundlage es nach dem 11. September 2001 Hunderttausende Mitarbeiter-Daten von Firmen an sich zog und speicherte, ohne die Betroffenen zu informieren. Dass es die Aktion auch bei der Telekom gab, hat das BKA erst vor wenigen Tagen zugegeben, nachdem die FR darüber berichtet hatte. Seitdem gibt das Amt viele gewundene Presseerklärungen heraus. Tenor: Wir beweisen messerscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Ein Fakten-Check:

Die Behauptung: Das BKA habe zu keinem Zeitpunkt Daten der Telekom erhalten, die in eine Rasterfahndung eingeflossen seien.

Die Fakten: Alle männlichen Mitarbeiter im Alter von 18 bis 40 Jahren bei der Telekom wurden gerastert. Auf Wunsch des BKA - in der Telekom. Ob auch Kundendaten gerastert wurden, weiß das BKA nicht und teilt mit: "Was die Deutsche Telekom AG im Einzelnen auf Basis unserer Anfrage veranlasst hat, ist hier nicht bekannt."

Die Behauptung: Der Paragraph 7 des Bundeskriminalgesetzes (Terror-Abwehr) erlaube das Sammeln der Mitarbeiter-Daten.

Die Fakten: Für eine solch umfassende Übermittlung von Daten Unbeteiligter ohne konkreten Verdacht und konkrete Gefahr reicht dieses Gesetz nicht aus, entschied das Bundesverfassungsgericht 2006. Das sagt auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz in seinem 21. Bericht (Seite 65).

Die Behauptung: Die Daten seien "freiwillig" von Konzernen wie Bahn und Telekom gerastert und dann ans BKA geschickt worden.

Die Fakten: Das BKA hat vielen Firmen erst nach Erhalt der Daten mitgeteilt, dass die Übermittlung gesetzlich nicht vorgeschrieben war. In einem ersten BKA-Schreiben vom Oktober 2001, das der FR vorliegt, ist keine Rede von "Freiwilligkeit". Das Schreiben liest sich wie eine Anordnung. Viele Firmen hatten gravierende rechtliche Bedenken. In einem zweiten Schreiben Ende Oktober 2001 gibt das BKA dann sogar zu, "ohne gerichtlichen Beschluss" zu handeln. Viele Firmen erfuhren also erst nach der Datenlieferung von der fehlenden Gesetzesgrundlage - als würde die Polizei eine Wohnung durchsuchen und dem Besitzer danach mitteilen, er habe die Türe ja freiwillig aufgemacht.

Die Behauptung: Laut BKA soll die Aktion von Datenschützern gebilligt worden sein.

Die Fakten: Der FR vorliegende Dokumente zeigen, dass das Gegenteil der Fall ist: Paragraph 7 des BKA-Gesetzes "dürfte als Grundlage für eine Rasterfahndung nicht in Betracht kommen", warnt der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte am 13. November 2001 das BKA. Es bedürfe "einer richterlichen Anordnung, da unsere gesetzlichen Voraussetzungen ansonsten unterlaufen würden". Auch der damalige Bundesdatenschützer Joachim Jacob äußerte schriftlich "Bedenken" und mahnte: "Rechtlich problematisch" sei es, "dass auch um die Übermittlung der Daten Dritter ersucht wird". Die Mitarbeiter-Daten müssten nach "der Rasterung beim BKA unverzüglich gelöscht werden", verlangte Jacob.

Die Behauptung: Eine Benachrichtigungspflicht der Betroffenen habe es nicht gegeben, da die Daten nicht weiter benutzt und gelöscht worden seien, so das BKA.

Die Fakten: Das BKA hat die Daten nicht unverzüglich gelöscht, sondern zwei Jahre lang (bis 2003) gespeichert. Zehntausende Mitarbeiter der 212 einbezogenen Firmen wurden nie über die heimliche Aktion informiert.

Widersprüche: Laut BKA hätte die Pflicht zur Benachrichtigung "beim betroffenen Unternehmen gelegen". Die Telekom teilt das Gegenteil mit: "Eine mögliche Benachrichtigung von betroffenen Mitarbeitern hätte nur durch eine staatliche Stelle erfolgen dürfen." Unbeantwortet bleibt auch die Frage, warum die Daten so lange gespeichert wurden. Hat das BKA sie etwa den USA übermittelt? Wurden in der Telekom wirklich keine Kundendaten gerastert? "Der Datenschutzrat wird sich dem Thema annehmen", sagte Aufsichtsrat Lothar Schröder der FR. "Wir werden die Vorgänge aufklären."

Autor:  MATTHIAS THIEME
Datum:  9 | 4 | 2009
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