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Teures Urteil: Grundgesetz wird zum Haushaltsrisiko

Die Umsetzung des Hartz-IV-Urteils dürfte teurer werden, als gedacht. Auch die angemahnten Steuer-Korrekturen kosten viel Geld.

Der Richtsspruch aus Karlsruhe hat teure Konsequenzen.
Der Richtsspruch aus Karlsruhe hat teure Konsequenzen.
Foto: dpa
Berlin –  

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts stellen die schwarz-gelbe Regierung zunehmend vor Haushaltsnöte. Nicht nur die von Karlsruhe angemahnten Korrekturen im Steuerrecht erzwingen teure Korrekturen. Auch die Neuberechnung der Hartz IV-Sätze wird nach Einschätzung von Kritikern noch größere Löcher in die Finanzplanung reißen.

Im Haushaltsentwurf 2011 hat das Kabinett für die Umsetzung des Hartz IV-Urteils Mehrausgaben von einer halben Milliarde Euro einkalkuliert. Der Paritätische Wohlfahrtsverband dagegen schätzt die Kosten auf etwa acht Milliarden Euro. Dabei unterstellt er, dass der Regelsatz von 359 auf 420 Euro steigen muss, um den Anforderungen des Grundgesetzes zu erfüllen.

Das Urteil

Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder sei nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar. Bislang bekommen Kinder einen nach Alter gestaffelten Prozentsatz des Satzes für Erwachsene. Die Richter hatten die
Höhe der Sätze für Kinder nicht
beanstandet.
Bis 2011 muss die Bundesregierung daher die Hartz-IV-Sätze für Kinder und Jugendliche neu berechnen. Das Arbeitsministerium arbeitet derzeit an einem entsprechenden Gesetz, dem auch der Bundesrat zustimmen muss. dpa

Auch die Grünen riefen die Regierung dazu auf, mehr Geld bereit zu stellen, um die Vorgaben der Richter erfüllen zu können. „Karlsruhe hat eindeutig festgestellt, dass die Zahlungen für Hartz IV-Empfänger nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreichen“, sagte der Sozialexperte der Partei, Markus Kurth, der FR. Eine Anpassung des Regelsatzes auf 420 Euro sei daher zwingend notwendig.

Die Koalition scheut nicht wegen der Belastung für den Haushalt vor einer Aufstockung zurück. Sie fürchtet, dass höhere Harzt IV-Sätze besonders Eltern mit mehreren Kindern die Motivation nehmen könnten, eine Arbeit zu suchen. Denn je höher die Transfers ausfallen, umso schwerer wird es, mit eigenem Verdienst über die Hartz IV-Schwelle zu kommen. Union und FDP aber haben sich vorgenommen, die Arbeitsanreize für Langzeitarbeitslose zu erhöhen „Das Problem ist nicht die Höhe von Hartz IV“, meint dagegen der Grünen-Politiker Kurth. „Das Problem sind die viel zu niedrigen Löhne.“

Gutscheine geplant

Während von der Leyen die Höhe der künftigen Hartz IV-Sätze offen lässt, hat sie sich festgelegt, dass Kinder in armen Familien künftig verstärkt Sachleistungen erhalten sollen. Dabei bevorzugt die Ministerin laut früheren Aussagen Gutscheine etwa für Sport- und Freizeitangebote. Auch denkt sie daran, das Mittagessen in Schulen verstärkt zu fördern.

Diese Umstellung auf Sachleistungen ist umstritten. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, unterstützt den Ansatz. Es sei „richtig, Geld- mit Förderleistungen etwa für Nachhilfe zu kombinieren“. Dies ermögliche es, den Bedürfnissen und Neigungen einzelner Kinder besser gerecht zu werden.

Grünen-Politiker Kurth kritsiert die Idee dagegen scharf. Es könne zwar sein, dass einzelne Eltern das Geld nicht wie vorgesehen nutzten, um ihre Kinder damit zu unterstützen. Solche Verhaltensweisen kämen jedoch nicht in allen Schichten vor. „Alle Hartz IV-Bezieher unter Generalverdacht zu stellen, dass sie ihr Geld lieber versaufen als es den Kindern zu überlassen, halte ich fast für unverschämt.“

Nicht nur bei Hartz IV macht das Verfassungsgericht der Politik zu schaffen. Gerade hat es ein Gesetz kassiert, das die Absetzbarkeit von beruflich genutzten Arbeitszimmern einschränkt. Auch die Kürzung der Pendlerpauschale musste die Regierung zurück nehmen. Auf dem Prüfstand zudem stehen weitere Steuergesetze – unter amderem der Solidaritätszuschlag. Seite 11

Autor:  Markus Sievers
Datum:  1 | 8 | 2010
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