Darmstadt. Die Witwe eines an Leukämie erkrankten und später gestorbenen Bundeswehrsoldaten hat nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen ein Recht auf Entschädigung. Es genüge, dass ein "ursächlicher Zusammenhang" mit dem Wehrdienst wahrscheinlich sei. Laut Aussagen und Gutachten sei "von einer Strahlenbelastung auszugehen, der eine wesentliche Bedeutung für das Entstehen der Erkrankung zukommen kann". Das Urteil ist rechtskräftig.
In dem Fall war ein Zeitsoldat bei Überprüfungs- und Wartungsarbeiten Röntgenstrahlen ausgesetzt worden. 1992 wurde Leukämie festgestellt. Zwei Jahre später starb er. Die Bundeswehr lehnte eine Entschädigung ab. (dpa) Az: L 4 VS 1/05
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