Berlin. Das Verteidigungsministerium will deutsche Versicherungsunternehmen dazu bewegen, bei Unfällen oder Todesfällen von Soldaten in Afghanistan private Versicherungen zu bedienen. "Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung hat einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt", sagte Ministeriumssprecher Thomas Raabe am Freitag in Berlin.
Zuletzt hatten es mehrere Versicherer abgelehnt, Schadensfälle zu regulieren unter Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Viele Policen sehen Haftungsausschlüsse im "Kriegsfalle" vor.
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft erklärt: "Wird der Soldat bei seinem Auslandseinsatz beschossen und verletzt, ist er von einer Kriegshandlung betroffen und damit im Rahmen der privaten Unfallversicherung nicht versichert."
Im Fall einer Verwundung oder des Todes eines Soldaten springt der Bund auf der Grundlage des Soldatenver- sorgungsgesetzes ein, wenn die Versicherer ihre Zahlung verweigern.
Die Bundeswehr in Afghanistan. Erstmals befinden sich deutsche Soldaten in einem Kampfeinsatz außerhalb Europas.
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Die Bundesregierung besteht zwar weiterhin darauf, dass der Afghanistan-Einsatz kein Krieg ist, sondern ein Kampfauftrag. Die privaten Versicherer bewerten dies inzwischen allerdings anders. Deshalb hätten die Unfallversicherer in 20 Fällen mit Verweis auf die "Kriegsklausel" eine Regulierung abgelehnt, in einem Fall ein Lebensversicherer.
Aus Sicht des Verteidigungsministeriums stellt sich den Assekuranzen nun die Frage: "Wie gehen wir eigentlich damit um, dass Soldaten ihr Leben einsetzen für die Freiheit Deutschlands am Hindukusch und in Deutschland dann offensichtlich Probleme haben bei der Versicherung?"
Das Ministerium ist in den besagten 21 Fällen mit eigenen Mitteln eingesprungen, damit den Betroffenen keine Nachteile entstehen. Damit ergibt sich allerdings eine Ungleichbehandlung für die Soldaten. Denn Kameraden, die neben der staatlichen Versicherung keine zusätzliche private Absicherung abschließen, erhalten diese Mittel nicht. Insgesamt habe der Bund 560.000 Euro seit 1999 dafür aufgebracht.
Grundsätzlich sind Bundeswehrangehörige bei Auslandseinsätzen durch das Soldatenversorgungsgesetz abgesichert. Bei Verwundungen erhalten sie staatliche Zuwendungen, im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine Rente. Darüber hinaus steht es aber den Bundeswehrangehörigen frei, zusätzliche finanzielle Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen.
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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