Die Parteien wollen trotz des Debakels mit Thilo Sarrazin (SPD) auch in Zukunft über den Bundesbank-Vorstand nach eigenem Gutdünken entscheiden. Es gebe keinen Grund, das bisherige Berufungsverfahren grundsätzlich in Frage zu stellen, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, der Frankfurter Rundschau.
Der CDU-Politiker rief allerdings die Politik dazu auf, ihr Vorschlagsrecht künftig mit mehr Verantwortungsbewusstsein auszuüben. „Man darf dieses Recht nicht dazu missbrauchen, unbequeme Amtsinhaber abzuschieben und auf einen andere Posten zu setzen“, meinte Bosbach. Zuvor hatte bereits Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erkennen lassen, dass die Koalition nicht beabsichtigt, das Verfahren für die Auswahl der Bundesbank-Führung zu ändern. Derzeit benennen Bund und Länder jeweils drei der sechs Vorstände. Das Vorschlagsrecht der Länder rotiert.
Sarrazin wurde weggelobt
Vor gut einem Jahr waren die SPD-Regierungen in Berlin und Brandenburg an der Reihe, was Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) dazu nutze, sich seines unliebsam gewordenen Finanzsenators Sarrazin zu entledigen. Im Mai war die schwarz-gelbe Bundesregierung dran. Sie schickte auf Betreiben von FDP-Chef Guido Westerwelle den Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele nach Frankfurt, obwohl der keinerlei Erfahrungen in der Geldpolitik vorweisen konnte.
Sollte Sarrazin tatsächlich sein Amt abgeben müssen, wären Rheinland-Pfalz und das Saarland an der Reihe, den nächsten Kandidaten zu bestimmen. Bisher hatten die beiden Länder damit gerechnet, sich erst im Jahr 2014 mit der Angelegenheit befassen zu müssen. Noch wollen sich die Regierungen in Saarbrücken und Rheinland-Pfalz nicht zu der Personalie äußern, da ja erst einmal der Bundespräsident den Antrag auf Abberufung Sarrazins prüft.
Der Bremer Wirtschaftsprofessor Rudolf Hickel kritisierte die „parteipolitische Einflussnahme“ auf die Bundesbank und forderte Konsequenzen. „Der Fall Sarrazin sollte zum Anlass genommen werden, die Voraussetzungen und Bedingungen zur Berufung von Vorstandsmitgliedern zu reformieren“, sagte Hickel der FR.
Er schlug ein Modell nach britischem Vorbild vor. Dabei bliebe das Vorschlagsrecht bei Bund und Ländern. Doch müssten die Regierungen jeweils drei Kandidaten für jedes Amt benennen. Mindestens zwei Personen davon dürften mindestens seit fünf Jahren kein führendes politisches Amt ausgeübt haben. Die Auswahl unter den Dreien übernähme eine Kommission, wobei der Bundesbank-Präsident mitstimmen dürfte. Dieses Verfahren sei geeignet, ähnlich wie in Großbritannien mehr Geld- und Finanzmarktexperten an die Spitze der Notenbank zu bringen, so Hickel.
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