Prag. Der Reformvertrag für die Europäische Union hat eine weitere Hürde genommen. Das tschechische Verfassungsgericht hält den Vertrag für vereinbar mit nationalem Recht, wie Richter Pavel Rychetsky am Mittwoch in Brno (Brünn) mitteilte.
Damit kann der Vertrag nun in den beiden Parlamentskammern weiter beraten werden, wo eine Annahme als sicher gilt. Bisher haben die Parlamente von 25 der 27 EU-Mitgliedsländer den Vertrag gebilligt, der im Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet worden war. Neben Tschechien steht auch ein Ja in Irland aus. Dort hatten die Bürger im Juni den Vertrag in einer Volksabstimmung abgelehnt. Der Lissabon-Vertrag kann nur in Kraft treten, wenn alle EU-Staaten zustimmen.
Der tschechische Außenminister Karel Schwarzenberg begrüßte das Urteil als eine "gute Nachricht für uns und für Europa". Die parlamentarische Mehrheit gilt deshalb als sicher, da der Vertrag von Regierung und auch von Teilen der Opposition unterstützt wird. Der stellvertretende Ministerpräsident Martin Bursik schlug vor, das Abkommen in Sondersitzungen noch vor dem Jahreswechsel zu verabschieden.
Allerdings hat der als EU-kritisch bekannte Präsident Vaclav Klaus angekündigt, seine zur Ratifizierung notwendige Unterschrift erst zu leisten, falls Irland seine Position ändere.
Tschechien übernimmt zum 1. Januar die EU-Ratspräsidentschaft und wird sich dann auch mit der Zukunft des Vertrags angesichts der Situation in Irland beschäftigen. Der Lissabonner-Vertrag soll unter anderem dafür sorgen, dass die EU mit mehr Mehrheitsentscheidungen und auch schneller Entscheidungen treffen kann.
Die 15 Verfassungsrichter fällten ihr Urteil laut Gerichtsangaben einstimmig. Sie wiesen daraufhin, dass sich ihre Prüfung auf den konkreten Antrag des Prager Senats beschränkt habe. Der Senat hatte in sechs Punkten wissen wollen, ob die Souveränität Tschechiens gefährdet sei. Der berichterstattende Verfassungsrichter Vojen Güttler sagte, der Vertrag reguliere die Integration in die EU "als evolutionären Prozess, nicht in einer radikalen Weise, die im Verlust von Souveränität endet".
Falls Abgeordnete oder der Präsident andere Details des Lissabon- Vertrags auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen wollen, wäre ein weiteres Verfahren möglich. Klaus sagte vor Journalisten, das Urteil sei in weiten Teilen politisch geprägt. Er erwarte weiterhin eine öffentliche Diskussion zu dem EU-Vertrag und halte auch ein neuerlichen Prozess für möglich. (dpa)
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