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Überwachung: Arbeitgeber kritisieren Datenschutzregeln

Die Bundesregierung will den Datenschutz für Arbeitnehmer verbessern. Die Arbeitgeber verlangen stattdessen auch künftig den gezielten Einsatz von Video-Überwachung.

Die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern soll künftig verboten werden.
Die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern soll künftig verboten werden.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren Datenschutz für Arbeitnehmer beschlossen. Das verlautete aus Regierungskreisen. Die Regierung will mit dem Gesetz Beschäftigte vor Bespitzelungen schützen, Unternehmen aber auch verbindliche Regeln für den Kampf gegen Korruption liefern.

Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom in den vergangenen zwei Jahren sollen die Beschäftigten künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt sein.

Ein zentraler Punkt der geplanten Neuregelung ist, dass heimliche Überwachungen mit Kameras untersagt sein sollen. Vor einiger Zeit hatte Lidl für große Empörung gesorgt, weil dort Beschäftigte mit versteckter Kamera überwacht wurden. Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes gilt als überfällig. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich uneinheitlich. Für viele Fragen gibt es keine oder aber komplizierte Regelungen.

Arbeitgeber protestieren gegen den Gesetzentwurf

Die Arbeitgeber haben prompt Nachbesserungen bei dem geplanten Gesetz verlangt. Die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung dürfe nicht erschwert werden, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, am Mittwoch im ZDF.

Zudem müssten weiterhin Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz möglich sein. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht das nicht mehr vor. Als dritten Punkt mahnte Göhner an, dass die geplanten Regelungen rechtsklar sein müssten. So sei in dem Entwurf schwammig formuliert, wann der Arbeitgeber in das E-Mail-Fach eines Mitarbeiters schauen dürfe.

Kritik äußerte der Hauptgeschäftsführer auch an dem geplanten Verbot der geheimen Videoüberwachung. Wenn es einen konkreten Verdacht einer Straftat gebe, müsse es möglich sein, diesen gezielt per Video zu überprüfen. „Ich glaube, dass das sehr viel vernünftiger ist für den betrieblichen Alltag und die Kriminalitätsbekämpfung, als gleich den Staatsanwalt zu holen“, sagte Göhner. (dpa/afp)

Datum:  25 | 8 | 2010
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