Berlin. Das geplante erste Ultimate-Fighting-Spektakel in Deutschland hat eine politische Kontroverse über Sinn und rechtlichen Möglichkeiten eines Verbots dieser Kampfsport-Show ausgelöst. Politiker von Grünen, FDP und Union reagierten skeptisch auf Forderungen, der Staat solle solche Veranstaltungen untersagen.
Für ein striktes Verbot sprach sich der Kriminologe Christian Pfeiffer im Deutschlandfunk aus. Pfeiffer,vormaliger SPD-Justizminister in Niedersachsen, argumentiert, bei den Events, gehe es um die "Vernichtung des Gegners". Sie seien damit ein Verstoß gegen die Menschenwürde, deren Unantastbarkeit im Grundgesetz garantiert sei. Die Politik müsse deshalb "klare Regeln aufstellen was geht und was nicht geht" sowie rechtliche Voraussetzungen für ein Komplett-Verbot schaffen.
Auch SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz schloss ein staatliches Vorgehen gegen das Ultimate Fighting (UF) nicht aus. "Wir sollten sorgfältig prüfen, ob die Spektakel nicht doch ordnungsrechtlich verboten werden können", sagte Wiefelspütz der FR, denn das Ziel dieses Sports sei es, einen Menschen "massiv zu verletzen".
Der CDU-Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen für die Wahl zum Europäischen Parlament, Elmar Brok, möchte Extremkampfsport-Shows ebenfalls verbieten. "Ultimate Fighting" sei "ein Verstoß gegen die Menschenwürde", sagte Brok dem Kölner Stadt-Anzeiger. "Noch viel mehr beschäftigt mich die Verrohung der Sitten, die junge Menschen zu falschen Vorstellungen führt", sagte er.
Sein Parteikollege, Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach, hat da Zweifel. "Solche Veranstaltungen sind abstoßend, aber ich glaube nicht, dass es eine rechtliche Handhabe gibt, sie zu verbieten". Allerdings solle man ein Verbot für Minderjährige prüfen.
Ähnlich skeptisch ist auch Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag. Das UF sei zwar "widerwärtig. Aber nicht alles, was einem Übelkeit verursacht, muss gleich verboten werden", sagte Montag der FR. Für Jugendliche sollte das Brutalo-Spektakel allerdings "tabu" sein, forderte der Grüne.
"Der Grad der Geschmacklosigkeit wird immer weiter überboten. Aber guter oder schlechter Geschmack sind kein Kriterium für staatliche Verbote", sagte FDP-Innenpolitiker Max Stadler, "denn wo wollen wir da die Grenze ziehen?" Allein ein Verweis auf die Verletzung der Menschenwürde sei kein rechtlich praktikableMaßstab, sagte der Jurist. Auch Frauen-Schlamm-Catchen verstieße gegen die Menschenwürde.
Vorrang vor staatlichen Eingriffen sollte die "Nachfragemacht der Konsumenten" haben, sagte er. Die potenziellen Zuschauer der Ultimate Fightings könnten dem allein auf Kommerz abzielenden Spektakel rasch ein Ende bereiten "indem sie nicht hingingen".
Kriminologe Pfeiffer warnt dagegen, Kampf-Spektakel könnten bei gefährdeten Personen Gewalt fördern. Sie gehörten daher genauso verboten wie Gewalt verherrlichende Computerspiele.
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