Genf. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, hat das Verbot des Baus von Minaretten in der Schweiz als "diskriminierenden und unglücklichen Schritt" verurteilt. Außerdem befinde sich die Schweiz damit "auf Kollisionskurs mit ihren internationalen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte", erklärte Hochkommissarin Pillay am Dienstag in Genf.
Die Südafrikanerin tamilischer Herkunft, die sich als Kämpferin gegen das weiße Apartheid-Regime hervortat, listet drei Artikel des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte aus dem Jahre 1966 auf, gegen die das Bauverbot für Minarette verstößt. "Ich zögere, eine demokratische Abstimmung zu verurteilen", sagte Pillay, "aber ich zögere nicht, die fremdenfeindliche Angstmache zu verurteilen, die für politische Kampagnen in mehreren Ländern kennzeichnend ist, darunter in der Schweiz."
Eine Politik, die auf Xenophobie und Intoleranz beruhe, sei beunruhigend, sagte die Hochkommissarin. "Manchmal richtet sie sich gegen Anhänger einer bestimmten Religion, wie in diesem Fall." Manchmal sei sie gegen Menschen anderen ethnischen Ursprungs gerichtet, sagte sie. Eine solche Politik sei zerstörerisch und kann die Gesellschaft aus ihren Fugen heben, warnte die Hochkommissarin. "Zusammen mit ihren krass fremdenfeindlichen Plakaten und anderen politischen Kampagnen gegen Asylbewerber, Immigranten und Ausländer im Allgemeinen zeigt die Anti-Minarett-Initiative einen äußerst besorgniserregenden Trend auf."
Die Hochkommissarin für Menschenrechte mokiert sich über manche Politiker hinter der Initiative. Diese argumentierten, das Minarettverbot sei nicht gegen den Islam oder die Muslime gerichtet, sondern würde sogar deren Integration erleichtern. "Das sind aberwitzige Behauptungen, wenn das Symbol einer Religion aufs Korn genommen wird", sagte Pillay.
Einwohner gleich behandeln
Die Vereinten Nationen (UN) haben zum Ergebnis der Abstimmung in der Schweiz keine Stellung bezogen. Als zwischenstaatliche Regierungsorganisation mischt sie sich nicht in die Innenpolitik von Mitgliedstaaten ein, außer es gehe um den Weltfrieden oder um schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Hochkommissariat für Menschenrechte hat mehr Freiheiten. Es gehört sogar zu seinen Pflichten, bei gefährlichen Entwicklungen Alarm zu schlagen.
Die drei Artikel im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, mit denen das Ergebnis der Abstimmung nach Ansicht der Hochkommissarin kollidiert, betreffen vor allem die Gleichbehandlung der Einwohner eines Landes - ungeachtet ihrer Herkunft, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischen Meinung oder ihres Geschlechts. Ein Artikel definiert die Religionsfreiheit, ein weiterer die gerichtliche Verfolgung von Aufrufen zu nationalem, rassischem oder religiösem Hass.
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