Berlin. Als der frühere Fußball-Trainer Jörg Berger jüngst Einblick in seine Stasi-Akte nahm, fand er einen schrecklichen Verdacht bestätigt: Berger, der 1979 aus der DDR über Ungarn und Jugoslawien in die Bundesrepublik flüchten konnte, sollte von der Stasi gewaltsam in die DDR zurückgeholt werden. Berger: "Die Stasi wollte mich entführen. Nachweislich gibt es 17 Fälle, in denen Menschen, die der DDR gefährlich werden konnten, zurückgeholt worden sind."
Tatsächlich war die Stasi in Sachen Menschenraub noch viel aktiver, als Berger vermutet. Die Historikerin Susanne Muhle ist bei der Arbeit für ihre Dissertation auf mehr als 400 West-Ost-Entführungsfälle gestoßen.
Im Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung bilanziert die Autorin: "Die meisten Verschleppungsaktionen gab es in den 50er Jahren. Im Visier der Stasi waren vor allem drei Gruppen: Angehörige westlicher Geheimdienste, prominente Antikommunisten so wie DDR-Flüchtlinge, die zuvor bei den ,Staatsorganen wie Stasi, Polizei oder in den Ministerien gearbeitet hatten."
Die Verfolgung der "Abtrünnigen" sollte vor allem Fluchtwillige in der DDR abschrecken. Spektakulär war die Entführung des Juristen Walter Linse 1952 in Berlin. Er wurde in West-Berlin auf offener Straße von vier Berufsverbrechern überwältigt, in ein Fluchtauto gezerrt und in den Ost-Sektor Berlins verschleppt. Für die DDR war es aber ein heikler Vorgang: Es gab zahlreiche Augenzeugen, so dass die Tat nicht vertuscht werden konnte und das SED-Regime in der West-Presse massiv unter Druck geriet.
Zunehmend setzte die Stasi daher auf weniger auffällige Entführungsmethoden - etwa mit K.O.-Tropfen im Getränk. Vor dem Mauerbau 1961 wurden Opfer auch unter einem Vorwand nach Ost-Berlin gelockt, um sie als angebliche Spione aus dem Westen "ertappen" zu können. Susanne Muhle: "In den 60er Jahren nahmen die Entführungsfälle allmählich ab. Da ging es der DDR eher darum, dass ihr internationales Ansehen nicht allzu sehr ramponiert wurde." Nun versuchte die Stasi eher, die Opfer mit Schikanen zu zermürben.
Die meisten Entführer, die laut Muhle fallweise zu Gruppen zusammengestellt wurden, dürften inzwischen verstorben sein. Immerhin kam es nach 1990 in rund 20 Fällen zu Anklagen wegen Freiheitsberaubung. Angeklagt wurden etwa 30 Personen. Es gab Haftstrafen bis zu zwei Jahren, allerdings stets auf Bewährung. Die Täter hatten sich durchweg auf einen "Befehlsnotstand" berufen haben. Das Wort Reue kam keinem von ihnen über die Lippen. Muhle: "Kein einziger der Menschenräuber musste für seine Tat hinter Gittern büßen."
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