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Urteil in Karlsruhe: Regierung behinderte BND-Ausschuss

Die Bundesregierung hat die Aufklärungsarbeit des BND-Untersuchungsausschusses massiv behindert, stellten die Verfassungsrichter fest und stärkten die Kontrollrechte des Parlaments. Von Steffen Hebestreit und Ursula Knapp

Alles im Ordner, aber nicht alles in Ordnung.
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Foto: ddp

Die Bundesregierung hat die Aufklärungsarbeit des BND-Untersuchungsausschusses in den vergangenen Jahren massiv behindert und damit gegen das Grundgesetz verstoßen. Zu diesem Urteil kam das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag und weitete damit die Kontrollrechte des Bundestages gegenüber der Regierung aus. FDP, Grüne und Linke, die die Klage angestrengt hatten, sprachen von einer "schweren Niederlage für die Regierung". Sie wollen den BND-Ausschuss erneut einberufen.

Mehr als drei Jahre lang versuchte der Ausschuss zu klären, welche Rolle der Bundesnachrichtendienst (BND) im Anti-Terror-Kampf der USA gespielt hat und ob der Geheimdienst oder andere staatliche Stellen unter Rot-Grün Washington dabei unterstützt haben, Menschen zu verschleppen.

Das Urteil im Wortlaut

Lesen Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut nach.

Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Herausgabe wichtiger Akten an den Ausschuss mit dem Hinweis untersagt, dass diese Akten den "Kernbereich der Eigenverantwortung der Regierung" beträfen und nicht der Kontrolle durch das Parlament unterlägen. Viele Zeugen aus dem Regierungsapparat hatten nur sehr beschränkte Aussagegenehmigungen erhalten. Dagegen hatte die Opposition in Karlsruhe geklagt.

Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts bescheinigt der Regierung in seinem Beschluss, die Rechte des Ausschusses "unzulässig verkürzt" zu haben. Insbesondere die pauschale Berufung auf das "Staatswohl" und den "Kernbereich der Eigenverantwortung" genügten "in keinem Fall", um Beschränkungen zu rechtfertigen.

Schweigen wird schwerer

Die Karlsruher Entscheidung setzt neue Maßstäbe für das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament. Die Rechte des Untersuchungsausschusses werden gestärkt. Zwar gebe es keine schrankenlose Informationspflicht. Jede Weigerung müsse aber "substantiiert begründet" und gegen das Untersuchungs- und Informationsrecht des Parlaments abgewogen werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht durch das Urteil weitreichende Konsequenzen für künftige Untersuchungsausschüsse. Sie verwies darauf, dass der BND-Ausschuss formell vor wenigen Wochen abgeschlossen worden sei, da der Bundestag den Abschlussbericht entgegen genommen habe. Ähnlich argumentierte der frühere Vorsitzende des Ausschusses, Siegfried Kauder (CDU).

Die siegreiche Opposition verlangte hingegen nach dem Urteil, den Ausschuss wieder einzusetzen. "Durch diesen Richterspruch werden wir Zugang zu vielen Akten und Zeugen erhalten, die uns bisher von der Bundesregierung vorenthalten worden sind", sagte der rechtspolitische Sprecher der Linken, Wolfgang Neskovic, der FR: "Für Herrn Steinmeier wird es ganz bitter." Neskovic hofft, nun auch Akten über die Präsidentenrunde zu erhalten, in der die Sicherheitsdienste mit dem Kanzleramt wöchentlich wichtige Fragen besprochen haben.

FDP-Rechtsexperte Max Stadler verwies darauf, dass der Ausschuss noch in dieser Legislaturperiode erneut Beweis aufnehmen könne. SPD-Obmann Michael Hartmann riet davon ab, weil dies "im Wahlkampfgetöse" untergehen würde. Er empfahl, nach der Wahl eine Wiederauflage des Ausschusses zu "prüfen".

Die Grünen kritisierten CDU und SPD im Ausschuss als "hochmütig und arrogant" Sie hätten Parlamentsrechte "auf dem Altar der großen Koalition geopfert". Derzeit ist nicht abzuschätzen, ob nach der Wahl unter einer anderen Koalition auch tatsächlich ein Viertel der Abgeordneten einen neuen BND-Ausschuss einsetzt. Aktenzeichen: 2 BvE 3/07

Autor:  Steffen Hebestreit und Ursula Knapp
Datum:  23 | 7 | 2009
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