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Urteil: Kündigung der Kirche ungültig

Ein zweimal verheirateter Mediziner darf in einem katholischen Krankenhaus weiter therapieren. Die Kirche hatte ihn entlassen, weil er zum zweiten Mal geheiratet hatte. Von Annika Joeres

Die katholische Kirche muss den Arzt wieder einstellen, den sie wegen seiner zweiten Ehe entlassen hatte.
Die katholische Kirche muss den Arzt wieder einstellen, den sie wegen seiner zweiten Ehe entlassen hatte.
Foto: ddp

Auch ein zweimal verheirateter Mediziner darf in einem katholischen Krankenhaus weiter therapieren: Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht erklärte am Donnerstag die Kündigung eines Chefarztes für unwirksam. Er hatte nach einer Scheidung erneut geheiratet. Damit habe er gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen, argumentiert sein Arbeitgeber.

Grundsätzlich bestätigte das Gericht allerdings die Wirksamkeit katholischer Arbeitsverträge. Aber in der beklagten rheinischen Klinik waren weitere Ärzte beschäftigt, die in zweiter Ehe verheiratet sind und denen nicht gekündigt wurde. Auch sie hatten den Vertrag mit geltendem kirchlichen Arbeitsrecht unterschrieben. Mit einem Unterschied: Diese Männer sind evangelisch.

Vergeblich versuchten die Kirchenvertreter vor Gericht, mit den unterschiedlichen Konfessionen zu argumentieren: Weil die bislang unbehelligten Mediziner in Zweitehe protestantisch seien, gelte für sie anderes Recht. In dem zweistündigen Prozess wurde das Markusevangelium als Beweis herangezogen. Demnach ahnde die lutherische und damit evangelische Übersetzung der Bibel eine Ehescheidung nicht so streng wie die katholische Lehre. Die Juristen wollten sich nicht auf die Schriften-Exegese einlassen. "Wenn diese Norm in allen Verträgen steht, muss ihre Verletzung auch gleich behandelt werden", entschied Richter Wulfhard Göttling.

Angestellte von kirchlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Kindergärten unterliegen grundsätzlich dem kirchlichen Arbeitsrecht. Ein Streik ist ebenso verboten wie eine zweite Ehe - schließlich kann nach katholischer Lehre das vor Gott geschlossene Bündnis nicht geschieden werden. Laut einem Sprecher des Erzbistums Köln betrifft dies aber nur "sehr wenige Angestellte der katholischen Kirche".

Gewerkschaften versuchen schon lange, diese lebensfremden Regeln zu mildern. "Sie greifen sehr in das Private ein", sagt der Sprecher der christlichen Gesundheitsgewerkschaft medonset, Lukas Breukmann. In der Sache sei aber "wenig Bewegung."

Dies wusste offenbar auch der entlassene Arzt. Nach der weltlichen Scheidung versuchte er seine erste Ehe auch kirchlich annullieren zu lassen, das Verfahren läuft noch. Ohnehin hat der sündige Mediziner seine Arbeitsstelle nie verlassen: Er arbeitet seit 2000 ununterbrochen in der Klinik. Ob und mit wie vielen Trauscheinen scheint seine Patienten nicht interessiert zu haben. Schon am Donnerstagnachmittag therapierte der einst fristlos gekündigte Chefarzt wieder Krebspatienten.

Autor:  Annika Joeres
Datum:  2 | 7 | 2010
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