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Urteil zur Gesundheitsreform: Kommt jetzt die Bürgerversicherung?

Die Koalition bröckelt und das Urteil zur Gesundheitsreform treibt den nächsten Keil in das zerrüttete Gebilde. SPD-Experten sehen in der Pleite für die privaten Versicherer eine Chance für die "Bürgerversicherung" - die CDU hält auf FR-online.de dagegen. Alles zum Urteil von Michael Bergius und Ursula Knapp

Die große Koalition streitet über die Folgen des Verfassungsgerichtsurteils.
Die große Koalition streitet über die Folgen des Verfassungsgerichtsurteils.
Foto: dpa

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht (BverfG) zur Privaten Krankenversicherung (PKV) fordert die SPD nun von den unterlegenen Klägern Einsicht: Das Gericht habe mit seiner Entscheidung "sämtliche Zweifel beseitigt: Das Gemeinwohl hat Vorrang vor Unternehmensbelangen", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Carola Reimann, FR-online.de.

Die Unternehmen seien jetzt aufgefordert, die jüngsten Regelungen der Gesundheitsreform, "konstruktiv im Sinne der Versicherten umzusetzen". Da das BverfG daneben klar gemacht habe, dass auch private Krankenversicherungen sich dem Wettbewerb stellen müssten, sieht Reimann "ein positives Signal" für das SPD-Reformkonzept einer "Bürgerversicherung", in die alle Bürger einzahlen müssten und die auch Vermögenswerte einbezöge.

So sehn Sieger aus. Ulla Schmidt.
So sehn Sieger aus. Ulla Schmidt.
Foto: dpa

Für den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach hat das BverfG "erneut die Sicherung der Gesundheitsversorgung von 90 Prozent aller Versicherten höher bewertet als die Gewinninteressen der Privatunternehmen. "Die Einführung einer Bürgerversicherung, die den Gesundheitsschutz einer sehr großen Mehrheit der Bevölkerung verbessern würde, würde nicht am Verfassungsgericht scheitern", betonte er. "Das Urteil ist nicht für, sondern gegen die PKV ausgefallen."

Lauterbach verlangt als Konsequenz aus dem Urteil die Einbeziehung der Privatversicherungen in den Solidartopf des Gesundheitsfonds, bei dessen Finanzierung die Privaten bisher außen vor sind. Daneben, so forderte der SPD-Abgeordnete, müssten "Ärzte für die gleiche Behandlung bei gesetzlichen beziehungsweise privat Versicherten identisch honoriert werden. Das ist eine conditio sine qua non zur Beseitigung der Zwei Klassen-Medizin", sagte er der FR.


Foto: dpa

Die CDU hofft auf eine Entscheidung mit anderen Mehrheiten

Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn widersprach den Noch-Koalitionspartnern: "Von einem Freifahrtschein für die Bürgerversicherung kann keine Rede sein", sagte er der FR. Das Urteil unterstreiche auch ganz klar, dass die weitere Entwicklung der privaten Krankenversicherer im Hinblick auf mögliche Einschränkungen ihrer Freiheit beobachtet werden müsse.

Die im Zusammenhang mit einer künftigen Bürgerversicherung wesentliche Frage der Finanzrücklagen der PKV sei überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, hielt Spahn der SPD entgegen. "Das ist nicht vom Verfassungsgericht zu lösen, sondern das muss politisch geschehen - ich hoffe mit anderen Mehrheiten."

Allerdings begrüße er sehr, dass das Prinzip "mehr Wettbewerb" vom BverfG betont worden sei, sagte Spahn. Dazu gehöre auch die ausdrückliche Bestätigung, dass PKV-Kunden ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung mitnehmen könnten.

Beweis für die Sozialstaatlichkeit des Grundgesetzes

Das Urteil, an dem sich die Gemüter erhitzen, verpflichtet private Krankenkassen dazu, ihren Kunden weiterhin den Basistarif anzubieten. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Verfassungsbeschwerden der privaten Krankenkassen gegen die Gesundheitsreform in allen Punkten zurückgewiesen.

Trotz ihrer Niederlage interpretierten die Privaten das Urteil als Bestätigung. Die Entscheidung bedeute "eine klare Absage an die Bürgerversicherung" und eine Bestandsschutzgarantie für die Privatversicherer, so der Verbandschef der privaten Krankenversicherung Reinhold Schulte nach dem Urteil in Karlsruhe.

Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sah sich durch das Urteil bestätigt. Sie stelle fest, dass das Karlsruher Urteil keine Aussage zur Bürgerversicherung enthalte, weil die nicht Gegenstand des Verfahrens war. Tatsächlich hatte die Große Koalition mit ihrer Gesundheitsreform 2007 an dem dualen System von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen festgehalten.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie die Karlsruher Richter ihr Urteil begründen und weitere Reaktionen

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Autor:  Michael Bergius und Ursula Knapp
Datum:  10 | 6 | 2009
Seiten:  1 2
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