Berlin. "Es ist reiner Zufall, dass der Gesetzentwurf ausgerechnet am Tag vor dem Zumwinkel-Prozess ins Kabinett gelangt ist", versichert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwoch. Nein, mit dem Strafverfahren gegen den früheren Postchef habe die Neuregelung nichts zu tun.
Dennoch lässt sich der Gesetzentwurf zur "Verständigung in Strafsachen" auch als Ermahnung an die zuständige Strafkammer in Bochum lesen, doch Maßstäbe von "Transparenz und Klarheit" zu berücksichtigen, sollte es, wie zu erwarten, in dem Verfahren zu Absprachen zwischen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern des Angeklagten kommen.
60 Prozent aller Wirtschaftsstrafsachen werden nach Erkenntnissen des Bundesjustizministeriums durch sogenannte Deals zwischen den Verfahrensbeteiligten abgekürzt. Es gebe solche Absprachen also nicht nur für "Prominente", sie seien vielmehr das tägliche Brot an deutschen Gerichten. Der Angeklagte erhält einen gewissen Strafrahmen zugesichert, wenn er sich geständig zeigt und damit weitere, oft schwierige und langwierige Beweisaufnahmen überflüssig macht.
Gleichwohl gibt es für solche Verabredungen bisher keine rechtliche Regeln - ein Zustand, den bereits der Bundesgerichtshof scharf kritisiert hat. "Wir wollen den Deal jetzt aus den Hinterzimmern herausholen - in die öffentliche Hauptverhandlung", sagt Zypries. Ihr Gesetzentwurf schreibt den Richtern vor, dass etwaige "Verständigungen" nur in der Hauptverhandlung getroffen werden dürfen - und nicht schon vor Beginn eines Verfahrens. Die Vorsitzenden erhalten zudem strenge Protokollpflichten, die garantieren sollen, dass eine Absprache transparent und in einem etwaigen Revisionsverfahren später nachvollziehbar ist. Jeder Kontakt zwischen Verfahrensbeteiligten soll dabei genau aufgeführt sein.
Eine Absprache enthebe das Gericht auch nicht von seiner Pflicht, einen Sachverhalt "hinreichend" aufzuklären, sagte Zypries. Der Richter müsse von der Schuld eines Angeklagten überzeugt sein. Das Strafmaß müsse sich an der Schuld des Angeklagten orientieren. Den Parteien sei es nicht erlaubt zu vereinbaren, dass sie auf Rechtsmittel - also eine Berufung oder eine mögliche Revision - verzichten. Die Vereinbarung müsse einer juristischen Überprüfung standhalten.
Zypries sieht ihren Entwurf als "vernünftigen und praxisgerechten Mittelweg". Denn solche Verfahrensabsprachen sind unter Juristen heftig umstritten. Während manche Rechtswissenschaftler es Gerichten erlauben wollen, bei Einigkeit ganz darauf zu verzichten, einen Fall zu beleuchten, setzen sich andere für ein Totalverbot dieser Art Kuhhandel ein. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält nicht viel von solchen Absprachen und blockierte monatelang die Pläne seiner Kabinettskollegin. Erst die Zusage, im Zuge des Bundestagsverfahrens zu erörtern, ob eine von ihm vorgeschlagene Kontrollinstanz für solche Verständigungen Sinn macht, ebnete dem Entwurf den Weg.
Nicht betroffen von den Plänen ist allerdings eine andere, weit verbreitete Form von Verständigungen an Gerichten. Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Auflage eines Bußgeldes einstellt, es also gar nicht zu einem Urteil kommt, greift die Neuregelung ins Leere.
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