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Sorgerecht: Väter sollen Antrag stellen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will mit einem neuen Sorgerechtsgesetz typische Konflikte zwischen unverheirateten Eltern entschärfen.

Ein Vater hilft seinem Sohn bei den Hausaufgaben.
Ein Vater hilft seinem Sohn bei den Hausaufgaben.
Foto: ddp

Auf welche Schule soll das Kind gehen? Darf es mit dem Sportverein auf eine Freizeit? Und soll mit dem Geldgeschenk von Oma sein erstes Konto eröffnet werden? Wer Fragen wie diese (mit)entscheiden will, muss sorgeberechtigt sein. Bei unverheirateten Eltern, die sich nicht verständigen können, ein Problem, dem Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Kürze mit einem neuen Sorgerechtsgesetz begegnen will.

Erzwungen hat die Neuregelung ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Juli, der die bisherige Regelung als diskriminierend verwarf und so die Rechte lediger Väter stärkte. Diese konnten das gemeinsame Sorgerecht bis dahin nur mit Zustimmung der Mutter bekommen. Die Verfassungsrichter folgten damit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, können ledige Väter mit dem Urteil das gemeinsame Sorgerecht einfordern. Es muss ihnen auch gegen den Widerstand der Mutter gewährt werden, solange das nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Welches Modell nun Gesetz wird, ist für die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär klar. Beim letzten Gespräch der vorbereitenden Arbeitsgruppe Mitte September hätten sich alle Parteien auf die sogenannte Antragslösung geeinigt, sagte sie der FR: In Konfliktfällen solle das alleinige Sorgerecht zunächst bei der Mutter bleiben, der Vater es aber beantragen und notfalls vor Gericht einfordern können. Offen seien nur noch Details, etwa die Frage der Fristen. Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae spricht hingegen von einer „differenzierten Widerspruchslösung“.

Die FDP hatte sich zunächst für die reine Widerspruchslösung eingesetzt, bei der ledige Väter und Mütter automatisch das gemeinsame Sorgerecht bekommen, die Mütter innerhalb einer Frist aber Einspruch dagegen einlegen können. Ähnlich ist es in fast allen EU-Staaten geregelt, wobei die Lage in Deutschland schwer vergleichbar ist, weil hier in Sorge- und Umgangsrecht unterschieden wird: Auch wer kein Sorgerecht hat, kann das Kind etwa regelmäßig sehen.

Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) setzt sich für die Antragslösung ein und argumentiert vor allem mit der faktischen Situation: 90 Prozent aller Alleinerziehenden seien schließlich Mütter und müssten mit den getroffenen Entscheidungen leben und den Alltag meistern. Der Verein Väteraufbruch für Kinder hingegen sagt: „Wer Väter in die Familien holen will, darf sie nicht zum Familiengericht schicken.“

Autor:  Sabine Hamacher
Datum:  26 | 9 | 2010
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