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Verfassungsänderung: Bundestag beschließt Schuldenbremse

Bremsspuren im Grundgesetz: Die Länder dürfen von 2020 an gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Der Bund hat einen geringen Spielraum von etwa acht Milliarden Euro. Von Markus Sievers

Die Schuldenuhr  des Bundes der Steuerzahler Deutschland in Berlin (Foto vom 15.1.2009).
Die "Schuldenuhr " des Bundes der Steuerzahler Deutschland in Berlin (Foto vom 15.1.2009).
Foto: Foto: dpa

Berlin. Der Bundestag hat mit Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung gestimmt, die Bund und Ländern die Schuldenaufnahme vom kommenden Jahrzehnt an strikt begrenzt. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 418 von 575 Abgeordnete für den schwarz-roten Kompromiss aus. 19 Mitglieder der SPD-Fraktionen votierten mit Nein, weil sie die Auflagen für die staatliche Finanzpolitik als zu weitgehend betrachten.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kritisierte in einer persönlichen Erklärung, dass die Reform die Verfassung mit Detailvorschriften überfrachte. Grüne und Linke hatten zuvor ihre Ablehnung deutlich gemacht. Die FDP enthielt sich. Allerdings will sie am 12. Juni im Bundesrat dazu beitragen, dass die Verfassungsänderung die letzte Hürde nimmt. Damit hat die SPD kaum Chancen, über den Bundesrat eine Lockerung der Schuldenbremse für die Länder durchzusetzen.

SPD-Fraktionschef Peter Struck wies Kritik auch aus seiner Partei zurück, die Regelung werde den Staat knebeln. "Dieser Vorwurf ist absurd", sagte Struck, der mit dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) in der zweiten Föderalismuskommission das Konzept ausgehandelt hatte. Keine Chance gab er den Verfassungsklagen, die einzelne Landtagsfraktionen etwa in Schleswig-Holstein angedroht haben.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sprach von einer "finanzpolitischen Entscheidung von historischer Tragweite". Die Schuldenbremse sichere dem Staat langfristig seine Handlungsfähigkeit, die er mit immer weiteren Defiziten verliere. Auch die Kreditwürdigkeit, die Bonität Deutschlands auf den Finanzmärkten werde damit gestärkt. Das hohe Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des deutschen Staates habe sich in der jüngsten Krise als großer Vorteil herausgestellt, so der Finanzminister.

Sowohl Struck als auch Steinbrück stellten klar, dass sie mit einer Lockerung des Schuldenverbotes für die Länder einverstanden wären, sollte sich dafür eine Mehrheit im Bundesrat finden.

So hatte sich Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) dafür ausgesprochen, die Neuverschuldung der Länder auf 0,35 Prozent zu begrenzen, statt sie komplett zu untersagen. Allerdings hat die Union klar gemacht, dass sie nicht bereit ist, über eine Aufweichung zu reden.

Im Namend der FDP erklärten Volker Wissing und Ernst Burgbacher, die Reform stelle den "kleinsten gemeinsamen Nenner" in der großen Koalition dar. Eigentlich trage die FDP den Ansatz mit. Sie wolle der Koalition jedoch "keinen Blankoscheck" ausstellen, meinte Burgbacher.

Bodo Ramelow von der Linkspartei warnte vor einem "Weg in den Wettbewerbsföderalismus", bei dem die starken Länder die Bedingungen diktieren,weil nur sie die Auflagen erfüllen könnten. Die schwachen Länder liefen damit Gefahr, an die Wand gedrückt zu werden. Fritz Kuhn, Fraktionschef der Grünen, meldete Zweifel an, dass die Vorgaben erfüllt werden. "Spätestens 2019 werden die Länder kommen und sagen, wir können die Ziele nicht erreichen", prognostizierte Kuhn.

Autor:  Markus Sievers
Datum:  29 | 5 | 2009
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