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Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung eingereicht

Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen Bürgerrechtler die erste Volkszählung in Deutschland seit mehr als 20 Jahren stoppen.

Das Bundesverfassungsgericht soll sich mit der für 2011 geplanten Volkszählung befassen.
Das Bundesverfassungsgericht soll sich mit der für 2011 geplanten Volkszählung befassen.

Berlin/Karlsruhe. Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen Bürgerrechtler die erste Volkszählung in Deutschland seit mehr als 20 Jahren stoppen.

Eine Initiative reichte die Beschwerde gegen den «Zensus 2011» am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein und übergab gleichzeitig mehr als 13 000 Unterschriften von Unterstützern. Die zum Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gehörende Initiative befürchtet, dass Daten zu Herkunft, Beruf und Religion über eine Kennziffer einzelnen Menschen zugeordnet werden könnten.

Das Bundesinnenministerium zeigte sich hingegen zuversichtlich, dass das Zensus-Gesetz vor dem obersten deutschen Gericht Bestand hat. Das Gesetz sei intensiv beraten worden, auch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten. «Insofern glauben wir, das wir ein gutes, solides Gesetz gemacht haben», sagte Sprecher Stefan Paris am Freitag in Berlin. Im Vergleich zur Volkszählung 1987 sei das Verfahren auch bürgerfreundlicher und kostengünstiger. Es würden nur zehn Prozent der Bevölkerung als Stichprobe befragt. Paris erinnerte daran, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Zählungen machen müssten.

Die Volkszählung 1987 wurde von vielen Protesten begleitet. In der DDR gab es die letzte Volkszählung 1981. Die Kosten für den Zensus werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums mit rund 700 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen etwa 176 Millionen Euro auf Vorlaufkosten und etwa 528 Millionen Euro auf die Durchführung des Zensus. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung war schon an der erfolgreichen Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beteiligt.

Die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat, empfindet es als besonders heikel, dass die Daten aus der Volkszählung durch eine Personenkennziffer in den ersten vier Jahren eindeutig zugeordnet werden könnten. Genau das habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten.

«Für die Volkszählung werden Daten der Meldeämter, Liegenschaftskataster, der Bundesanstalt für Arbeit und aus allgemein zugänglichen Quellen zusammengeführt. Dies geschieht quasi hinter unserem Rücken», kritisierte auch Rena Tangens vom Datenschutzverein FoeBuD. Durch die Frage nach der Religionszugehörigkeit, die über die EU-Vorgaben hinausgehe, lasse sich etwa eine Liste aller Muslime erstellen. Auf einem Plakat, das die Initiatoren vor dem Bundesverfassungsgericht aufstellten, hieß es: «Das unbefugte Betreten der Privatsphäre ist strengstens verboten.»

Die Linke begrüßte die Verfassungsbeschwerde. Derartige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Bürger seien bei dem zu erwartenden Nutzen nicht vertretbar, teilte der Bundestagsabgeordnete Jan Korte mit. Dagegen warf der Bevölkerungswissenschaftler Herwig Birg den Kritikern der Zählung Unwissenheit vor. Dem Sender MDR INFO sagte er, wenn die Melderegister, die ohnehin da seien, ausgewertet würden und ein Teil der Menschen befragt werde, sei das keine Volkszählung. Die klassische Volkszählung sei eine 100-Prozent-Befragung. (dpa)

Datum:  16 | 7 | 2010
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