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Verfassungsgericht: Berlusconi ist nicht mehr immun

Das Gesetz zum Schutz von Ministerpräsident Berlusconi vor Strafverfolgung ist verfassungswidrig. Das hat das Oberste Gericht Italiens verkündet. Von Roman Arens

Der italienische Ministerpräsident könnte von seiner bewegten Vergangenheit eingeholt werden. Das Gesetz, dass ihm Immunität garantieren sollte, ist verfassungswidrig.
Der italienische Ministerpräsident könnte von seiner bewegten Vergangenheit eingeholt werden. Das Gesetz, dass ihm Immunität garantieren sollte, ist verfassungswidrig.
Foto: rtr

Rom. Das Verfassungsgericht Italiens hat die juristische Immunität des Ministerpräsidenten aufgehoben. Damit schützt ein Gesetz, das Silvio Berlusconi vor Strafverfolgung sichern sollte, ihn nicht mehr. Es wurde für verfassungswidrig erklärt, wie aus Justizkreisen am Mittwoch verlautete. Es verletze den Verfassungsgrundsatz, dass jeder vor dem Gesetz gleich sei, hieß es.

Wie italienische Medien berichteten, erklärten die 15 Richter das umstrittene Gesetz für nicht verfassungskonform. Zudem reiche es nicht aus, eine Immunität gegen Strafverfolgung in einem Gesetz festzuschreiben, berichtete Ansa weiter. Dies müsse laut Gericht in der Verfassung verankert werden.

Der italienische Ministerpräsident könnte von seiner bewegten Vergangenheit eingeholt werden. Das Gesetz, dass ihm Immunität garantieren sollte, ist verfassungswidrig.
Der italienische Ministerpräsident könnte von seiner bewegten Vergangenheit eingeholt werden. Das Gesetz, dass ihm Immunität garantieren sollte, ist verfassungswidrig.
Foto: rtr

Das Immunitätsgesetz hatte Berlusconi selbst initiiert. Er wollte damit sich und drei weiteren ranghohen Politikern 2008 die juristische Unantastbarkeit garantieren. Die Opposition hatte gegen das Immunitätsgesetz protestiert und sie als "Lex Berlusconi" verurteilt.

Damit droht dem seit Monaten von Schlagzeilen über angebliche Frauengeschichten und wilde Partys geplagten konservativen Regierungschef nun die Wiederaufnahme gleich mehrerer Verfahren, unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechung und wegen Steuervergehen.

In einem besonders aufsehenerregenden Prozess muss sich der 73-Jährige womöglich wegen Beeinflussung von Justizbehörden verantworten. Berlusconi wird vorgeworfen, seinen früheren Anwalt David Mills für Falschaussagen in Prozessen in den 90er Jahren bezahlt zu haben. Deswegen hatte in Mailänder Gericht eine Beschwerde eingereicht.

In dem Verfahren wegen Bestechung des britischen Anwalts David Mills, der bereits zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, kann der bislang verschonte Mitangeklagte Berlusconi - wie schon in anderen Verfahren - auf Verjährung hoffen. Berlusconi wurde im Prozess als derjenige benannt, der den Rechtsanwalt für eine gerichtliche Falschaussage mit 600.000 Dollar bestochen hatte.

Darauf werden seine Anwälte gewiss auch in dem Verfahren um Unregelmäßigkeiten bei dem Handel mit Filmrechten hinarbeiten. Dazu kam eine weitere Beschwerde kam aus Mailand, wo das Verfahren um Unregelmäßigkeiten beim Handel mit Filmrechten durch Berlusconis Medienkonzern Mediaset läuft.

Und schließlich brauchen Richter in Rom Klarheit, ob sie eine Verhandlung gegen den Premier wegen des Vorwurfs eröffnen können, er habe Senatoren mittels Bestechung zum Sturz der früheren Regierung Prodi angestachelt. Dieser Prozess ist noch in einem frühen Stadium. Er wurde mit Blick auf die anstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts eigens angehalten.

Lex Berlusconi

Schon 2004 war ein Vorgängergesetz, das Berlusconi in einer früheren Regierungszeit vor Strafverfolgung gerettet hatte, vom Verfassungsgericht verworfen worden. Gleich nach dem neuerlichen Wahlsieg 2008 hatte dann der junge Justizminister Angelino Alfano das jetzt gekippte Gesetz ausgearbeitet, "Lodo Alfano" genannt, das nach Ansicht der Regierungsmehrheit den höchstrichterlichen Bedenken Rechnung trug. Es betrifft zwar auch den Staatspräsidenten und die Präsidenten von Senat und Deputiertenkammer, ist aber auf die Interessen von Ministerpräsident Berlusconi zugeschnitten.

Premier fühlt sich verfolgt

Hätte das Verfassungsgericht Berlusconi Recht gegeben, wollte die Partei Italia dei Valori (Italien der Werte) ein Referendum anstrengen. Das ist nicht nötig - vielmehr wird erwartet, dass der Ministerpräsident mit einem Dekret für ein neues "Lodo Alfano" jedes Sicherheitsrisiko für sich ausschließen will. Ob er das kann, hängt von der Urteilsbegründung ab. Fraglich ist in jedem Fall, ob Staatschef Giorgio Napolitano es unterzeichnen würde.

Während die Opposition nach dem Urteil des Verfassungsgerichts von einem erhofften Rücktritt des "Cavaliere" und einer "Übergangslösung" sprach, schloss die Regierungsmannschaft des Medienmoguls dies kategorisch aus. "Wenn Berlusconi fällt, dann schreiten wir zu den Urnen", hatte das Berlusconi-Lager einstimmig verlauten lassen.

Auch Berlusconis Drohungen, sich mit vorgezogenen Neuwahlen eine neue Legitimation zu verschaffen, könnten an den Rechten des Staatspräsidenten scheitern. Berlusconi hatte ohenhin jüngst angekümndigt, er werde unabhängig von der Entscheidung des Gerichts "auf jeden Fall bis zum Ende der Legislaturperiode weiterregieren".

Und der Chef der ausländerfeindlichen, rechtspopulistischen Regierungspartei "Lega Nord", Umberto Bossi, hatte noch kurz vor der Urteilsverkündung gedroht, das Gericht wolle doch nicht "den Zorn des Volkes heraufbeschwören".

Die Regierungspartei Popolo della Libertà denkt daran, dem Premier mit einer Großdemonstration Anfang Dezember neuen Rückenwind zu geben. Der Regierungschef selber, nervös und erregt wie selten, sieht sich wieder einmal von Komplotten und Umsturzversuchen bedroht. (mit rtr/dpa/afp)

Datum:  7 | 10 | 2009
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