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Verfassungsgericht stoppt NRW-Haushalt: Klage von CDU und FDP könnte Eigentor werden

Der NRW-Verfassungsgerichtshof gibt dem Antrag von CDU und FDP auf eine einstweilige Anordnung gegen den Etat der rot-grünen Minderheitsregierung statt. Sollte es nun zu Neuwahlen kommen, könnten SPD und Grüne davon sogar profitieren.

Ist das Urteil jetzt gut oder schlecht? - NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD, r) und Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne).
Ist das Urteil jetzt gut oder schlecht? - NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD, r) und Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne).
Foto: dpa
Düsseldorf –  

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat den rot-grünen Nachtragshaushalt 2010 vorerst gestoppt. Wie das Gericht am Dienstag in Münster mitteilte, wurde der Landesregierung „durch einstweilige Anordnung der Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 untersagt“ - bis zur Klärung im Normenkontrollverfahren.

Die Landesregierung dürfe bis dahin keine weiteren Kredite für diesen Etat aufnehmen. CDU und FDP hatten vor der Weihnachtspause einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen den Etat der rot-grünen Minderheitsregierung gestellt - ein einmaliger Vorgang in der Landesgeschichte. Nach ihrer Ansicht verstößt die darin vorgesehene Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro gegen die Verfassung.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Denkbar sind auch Neuwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland. Das aber könnte für Rot-Grün von Vorteil sein: Laut Umfragen aus dem Dezember (Wahlrecht.de) hätten die beiden Parteien zusammen eine klare Mehrheit. Die SPD käme laut infratest dimap auf 36 Prozent, die Grünen auf 18 %.

NRW-Nachtragshaushalt
WestLB
Kitas
Neuverschuldung 2011

Die rot-grüne Minderheitsregierung erhöhte mit dem im Dezember vom Landtag beschlossenen Nachtragshaushalt 2010 die Nettoneuverschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro.

Allein 1,3 Milliarden Euro gibt das Land NRW dem Etat zufolge zusätzlich für die notwendige Aufstockung der Vorsorge für die aus der WestLB ausgelagerten Risikopapiere aus.

600 Millionen Euro wurden im Nachtragsetat beschlossen für ein Extra-Paket für Kommunen und Kitas.

Der nächste Haushalt 2011 sollte im Mai 2011 vom Landtag beschlossen werden. Darin liegt die Neuverschuldung laut Kabinettsbeschluss bei 7,8 Milliarden Euro.

CDU-Landeschef Norbert Röttgen sieht die rot-grüne Minderheitsregierung dennoch am Ende. „Die Regierung soll sich verfassungskonform verhalten oder sagen, sie ist gescheitert“, sagte Röttgen am Dienstag am Rande der Sitzung der Unionsfraktion im Bundestag. Auf die Frage, ob er nun Neuwahlen fordere, sagte Vorsitzende von Nordrhein-Westfalen, Bundesumweltminister Röttgen: „Wir stehen bereit.“ Selbstverständlich würde er als Spitzenkandidat antreten.

Röttgen meinte: „Der verfassungswidrige Haushalt ist einfach eine Ignoranz gegenüber der Verantwortung der nächsten Generation.“ Die Regierung von Hannelore Kraft (SPD) solle die Landesetats für 2010 und 2011 überarbeiten. „Wir wollten keine Minderheitsregierung. Frau Kraft hat sich bewusst in die Abhängigkeit der Linkspartei gebracht.“

Die Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache soll in spätestens drei Monaten fallen. Für den Fall, dass die Landesregierung bis zu einer Entscheidung im Verfahren Zahlungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2010 zu leisten habe, hierfür liquide Mittel aber nicht mehr zur Verfügung stünden, seien entsprechende Mittel ausschließlich durch Rückführung aus den auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 gebildeten Rücklagen und Sondervermögen zu beziehen.

Finanzminister: Vorgänger verantwortlich für Kredite

Der rot-grüne Nachtragsetat war im Dezember mit absoluter Mehrheit vom Düsseldorfer Landtag verabschiedet worden. Damit stieg die Nettoneuverschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro. Die Opposition klagt unter anderem wegen der Überschreitung der Kreditverfassungsgrenze. Diese besagt, dass die neuen Schulden die Investitionen im Haushalt nicht überschreiten dürfen. CDU und FDP beklagen auch die zusätzliche, 1,3 Milliarden Euro hohe Risikovorsorge für WestLB-Altlasten.

Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit scharf zurückgewiesen. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung sei verantwortlich für die höheren Kredite. CDU und FDP hätten im ersten Entwurf des Etats zu wenig Mittel für Kommunen, Kitas und WestLB-Altlasten eingeplant.

Walter-Borjans hatte fristgemäß zum 5. Januar beim Gericht eine Stellungnahme abgegeben. In der vergangenen Woche hatte das Gericht den Minister gebeten, bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Kredite aufzunehmen. Das Land hatte mitgeteilt, der Haushalt sei ordnungsgemäß ausgeführt worden. Da nun offenbar bereits Kredite aufgenommen wurden, könnte die Anordnung aus Münster rechtlich und finanziell ohne große Folgen bleiben. Politisch aber ist unklar, wie die Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) ohne gültigen Haushalt weiterregieren kann und will. Die Grünen hatten unlängst Neuwahlen für diesen Fall angekündigt. Sollten sich die Umfragezahlen dann bestätigen, wären SPD und grüne zum Regieren möglicherweise nicht länger auf die Duldung durch die Linke angewiesen. (dapd/dpa/fr)

Datum:  18 | 1 | 2011
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