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Verfassungsschutz: Die illegale Überwachung des Jochen U.

Die Rundum-Bespitzelung hatte für U., F. und H. aber auch ihr Gutes: Für etliche mg-Brandanschläge in den Jahren 2001 bis 2007 scheiden sie als Täter zweifelsfrei aus. Ihre Überwacher waren in all diesen Fällen Zeugen dafür, dass sie zur Tatzeit woanders waren. So schnell aber gaben die Ermittler nicht klein bei.

Im Lauf der Jahre eröffneten sie weitere Verfahren in der Sache, darunter gegen einen Freund von Jochen U. und gegen seinen Sohn. "Dabei ist der nicht mal in der linken Szene aktiv", ächzt U. Nach Aktenlage geriet sein Sohn unter anderem deshalb ins Visier der Fahnder, weil er als Geschichtsstudent ein Referat mit einem Marx-Wort versah. Ungefähr zur selben Zeit hatte auch die mg in einem Bekennerbrief Marx zitiert. Das Verfahren gegen U.s Sohn wurde im April 2008 mangels Tatverdacht eingestellt.

Wie überhaupt fast alle mg-Verfahren im Lauf der Jahre ergebnislos versandeten. Ermittelt wird aktuell noch gegen den Stadtsoziologen Andrej Holm. Ihn und drei weitere Wissenschaftler hatten die Behörden auch deshalb in mg-Nähe gerückt, weil sie über die "intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen (verfügen), die für das Abfassen der vergleichsweise anspruchsvollen Texte der militanten Gruppe erforderlich sind".

"Ich bin und bleibe politischer Aktivist"

Im Oktober 2009 wurden zudem drei mutmaßliche Brandstifter in Berlin als Mitglieder der "kriminellen Vereinigung" namens militante gruppe verurteilt. Den Vorwurf der "terroristischen Vereinigung" hat der BGH bereits vor drei Jahren kassiert. Eine Revision steht aus.

Und dann ist da noch das Ursprungsverfahren. Es wird gegen unbekannt weitergeführt. Im September 2008 hatte man Jochen U., Jonas F. und Markus H. lapidar mitgeteilt, das Verfahren gegen sie sei eingestellt. Auch nach zehnjährigem Lauschangriff waren sie nicht zu überführen. Alle drei hatten daraufhin geklagt, um die Unrechtmäßigkeit des staatlichen Überwachungs-Furors feststellen zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat ihnen nun Recht gegeben.

Lediglich aufgrund "vager Anhaltspunkte" und "bloßer Vermutungen" seien die drei Berliner unter Terrorverdacht geraten, so der Gerichtshof. Ein ausreichender Tatverdacht habe nie existiert. Und: "Die Ermittlungsergebnisse boten keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die früheren Beschuldigten diese (die mg) gegründet, sich an ihr als Mitglieder beteiligt, sie unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer geworben haben könnten."

Jochen U. hat es zur Kenntnis genommen. Gefreut hat er sich nicht. Er ist sich sicher, dass die Behörden trotzdem erreicht haben, was sie wollten: die linke Szene in Berlin über Jahre hinweg ungehindert auszuspähen. Er backt jetzt wieder Brötchen. Vermutlich unbeobachtet. Aber wie gesagt: Ganz sicher ist er nicht. "Ich bin und bleibe nun mal politischer Aktivist", sagt U. "Ich vermute mal, beim Verfassungsschutz bin ich deshalb weiter auf dem Schirm."

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2 von 2
Autor:  Jörg Schindler
Datum:  19 | 6 | 2010
Seiten:  1 2
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