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Verfassungsschutz: Die illegale Überwachung des Jochen U.

Jahrelang spionierte der Verfassungsschutz einen Linken wegen Terrorverdachts aus - ohne jeden Beweis. Die Behörde konstruierte atemberaubende Vorwürfe und unterschlug entlastende Indizien. Von Jörg Schindler


Foto: dpa

Jochen U. backt jetzt wieder kleine Brötchen, ohne dass der Staat ihm dabei über die Schulter schaut. Der 62-Jährige findet das ganz angenehm. So richtig traut er der Sache aber noch nicht. Zehn Jahre Rundum-Überwachung haben ihre Spuren hinterlassen.

Ende Mai erhielt Jochen U. Post von seinem Anwalt. Der Inhalt: ein 23-seitiger Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Seitdem hat U. schriftlich, was er immer schon ahnte. Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, so der BGH, haben ihn jahrelang rechtswidrig überwacht. Zum Teil konstruierten die Behörden atemberaubende Vorwürfe, um ihn als Gründer der mysteriösen "militanten gruppe" zu überführen. Sie schreckten auch nicht davor zurück, entlastende Indizien zu unterschlagen, um weiter ungestört ihren Lauschangriff auszuführen. Der BGH-Beschluss, der der Frankfurter Rundschau vorliegt, verurteilt all diese Maßnahmen in Bausch und Bogen. Er zeigt nebenbei, wie leicht man als Linker zum Terrorverdächtigen werden kann. "Schön und gut", sagt U., "aber dafür kann ich mir auch nichts kaufen."

Militante Gruppe

Im Juni 2001 tauchte erstmals ein Brief mit der Unterschrift "militante gruppe (mg)" auf. Der Brief an Otto Graf Lambsdorff, den damaligen Regierungsbeauftragten für die Entschädigungen von NS-Zwangsarbeitern, enthielt eine Patrone und war überschrieben mit "Auch Kugeln markieren einen Schlussstrich".

Im Juli 2009 hat sich die Gruppe aufgelöst. In den acht Jahren ihres Bestehens gab es 30 Anschläge vor allem gegen staatliche Einrichtungen und Konzerne, die der Gruppe zugerechnet werden. Jahrelang haben Ermittler Unschuldige ausspioniert, weil sie nicht klären konnten, wer hinter der "mg" steckt. (FR)

Protest bei einem Verfahren gegen vermeintliche mg-Mitglieder.
Protest bei einem Verfahren gegen vermeintliche mg-Mitglieder.
Foto: dpa

Jochen U. betreibt in Kreuzberg eine Bäckerei. Der studierte Physiker bezeichnet sich selbst als "linken politischen Aktivisten", seit 1968 tut er, was überzeugte 68er so tun: Er streitet gegen das System, er debattiert, er demonstriert, er politisiert. Er ist darüber mit den Jahren grau geworden. Jochen U. gehört zu "Libertad!", einer legalen Initiative, die sich weltweit für politische Gefangene einsetzt. U. war dabei, als "Libertad!" 1998 die Konferenz "Befriedung oder Befreiung?" organisierte, 300 Menschen nahmen daran teil, darunter auch Kurden, Kolumbianer, Basken - nach eigener Auffassung Freiheitskämpfer, für staatliche Stellen: Militante.

Gut möglich, dass U. wegen dieser Konferenz ins Visier des Verfassungsschutzes geriet. Er weiß es bis heute nicht. Klar ist aber: Seit 1998 wird Jochen U. überwacht. Drei Jahre später geriet er dann endgültig unter Terrorverdacht.

Mitte Juni 2001 schickten Unbekannte dem Regierungsbeauftragten für die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, Otto Graf Lambsdorff, eine scharfe Patrone. Der beigefügte Brief war überschrieben mit "Auch Kugeln markieren einen Schlussstrich" und unterzeichnet mit "militante gruppe (mg)". Kurz darauf stand bei Daimler-Benz in Berlin-Marienfelde ein Fahrzeug in Flammen, zu der Tat bekannte sich ebenjene "militante gruppe". Es war der Beginn einer Serie von rund 30 Anschlägen, die bis zur Selbstauflösung der Gruppe im Juli 2009 vor allem staatlichen Einrichtungen und großen Konzernen galten.

In kruden, ellenlangen Erklärungen bezeichnete die "mg" ihre Feuerattacken als legitimen Teil des Kampfes für eine "klassen- und staatenlose kommunistische Gesellschaftsform".

Der Staat nahm die Gruppe von Anfang an ernst. Vier Wochen nach dem brisanten Brief an Lambsdorff leitete der Generalbundesanwalt das erste von mindestens fünf Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129a ein - er erlaubt staatlichen Stellen weitgehende Befugnisse im Kampf gegen eine "terroristische Vereinigung".

Der Verfassungsschutz glaubte da auch schon zu wissen, wer die Gründer der "militanten gruppe" sind: die drei "Libertad!"-Aktivisten Jochen U., Jonas F. und Markus H. Was ihn das glauben ließ, ist bis heute sein Geheimnis. Für den BGH jedenfalls steht fest: "Zu keinem Zeitpunkt bestand ein ausreichender Tatverdacht." Gleichwohl gestattete der damalige Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Behörden erstmals am 24. Juli, ihr gesamtes Überwachungsarsenal auf die drei Verdächtigen zu richten. Und obwohl die Ermittlungen keine belastenden, aber etliche entlastende Indizien zutage förderten, wurde die Erlaubnis immer wieder verlängert. Bis Mitte 2006 insgesamt rund 40-mal.

Der Aufwand, den die Ermittler dabei betrieben, war enorm. Allein beim Brötchenbäcker U. wurden sämtliche Telefonate, E-Mails und Postsendungen kontrolliert. Über dem Eingang seiner Wohnung und seiner Arbeitsstelle wurden Kameras installiert, vor allem nachts wurde U. auf Schritt und Tritt verfolgt.

Um auch sein Auto zu überwachen, ergriffen die Behörden Maßnahmen wie aus zweitklassigen Kriminalfilmen. Aus den Akten geht hervor, dass Ermittler aus Süddeutschland einen VW Passat herankarrten, der dem alten Wagen des Bäckers zum Verwechseln ähnlich sah. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurde U.s Passat dann abgeschleppt und an einem sicheren Ort verwanzt, während das "Duplikat" vor U.s Wohnung platziert wurde, damit dieser keinen Verdacht schöpft. Auch dieser Aufwand jedoch brachte keinen Ertrag.

Der Generalbundesanwalt, das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz aber blieben dabei: Die drei Berliner müssen es sein! Um weiter eifrig spionieren zu dürfen, unterschlugen die Behörden sogar ein entlastendes Gutachten. Die Expertise war bereits Anfang Juli 2001 vom Kriminaltechnischen Institut des Bundeskriminalamtes angefertigt worden. Die Fachleute beschäftigten sich mit der Frage, ob mutmaßliche Äußerungen und Aufsätze der drei Verdächtigen linguistische Übereinstimmungen mit Bekennerschreiben der mg aufweisen. Dass die jeweiligen Verfasser identisch seien, hielt das BKA-Institut für unwahrscheinlich. Vor dem Ermittlungsrichter, der die Überwachung anstandslos genehmigte, fand dieses Gutachten jedoch "keine Erwähnung", rügt nun neun Jahre später der BGH.

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Autor:  Jörg Schindler
Datum:  19 | 6 | 2010
Seiten:  1 2
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