Bremen. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, wird nicht länger vom Verfassungsschutz beobachtet. Nach 38-jähriger Überwachung habe das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ihm jetzt mitgeteilt, dass "nach aktuell erfolgter Prüfung" durch Bundesinnenministerium und BfV seine Beobachtung eingestellt worden sei und die Daten gesperrt würden, berichtete der 60-jährige Bremer Anwalt und Publizist am Dienstag. Eine Sprecherin des BfV wollte zu dem Fall keine Stellungnahme abgeben.
Der Geheimdienst reagierte damit offenbar auf eine Klage Gössners, über die das Verwaltungsgericht Köln am morgigen Donnerstag verhandeln will. Mit der Klage verlangt Gössner Auskunft über sämtliche Daten, die über ihn in fast vier Jahrzehnten erfasst wurden. "Es hat den Anschein, als habe das Bundesamt mit diesem Überraschungscoup seiner wahrscheinlichen Verurteilung zuvorkommen wollen", sagte dazu Gössners Anwalt Udo Kauß.
Wie der parteilose linke Geheimdienstexperte durch eigene Auskunftsersuchen erfahren hatte, wurden seit 1970 ständig Daten über ihn gesammelt - wegen angeblicher Kontakte zu "linksextremistischen beziehungsweise linksextremistisch beeinflussten" Organisationen und Medien. Registriert wurden laut Gössner vor allem Artikel, Aufrufe und Interviews, etwa im Neuen Deutschland oder auch in der Frankfurter Rundschau, sowie Auftritte bei der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) oder der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Letztlich werde ihm "eine Art Kontaktschuld zur Last gelegt, nicht etwa eigene verfassungswidrige Beiträge oder Bestrebungen", betont Gössner, der auch den alljährlichen kritischen Grundrechte-Report mit herausgibt.
Allein in den Jahren 2000 bis 2008 habe der Verfassungsschutz etwa 2000 Seiten über ihn gesammelt, teilte Gössner weiter mit. 500 Seiten seien ihm inzwischen vorgelegt worden, allerdings zum großen Teil mit geschwärzten oder entfernten Passagen.
Gegen diese vom Bundesinnenministerium veranlasste "Verheimlichung ganzer Aktenteile" klage er bereits beim Bundesverwaltungsgericht, berichtet Gössner ferner. Beim Kölner Verwaltungsgericht fordere er eine Löschung aller Daten sowie die Feststellung, dass die Dauerüberwachung rechtswidrig gewesen sei. In einem ersten Schritt habe das Kölner Gericht das Bundesamt bereits dazu verurteilt, ihm die gesamte Personenakte vorzulegen, also auch für den Zeitraum vor dem Jahr 2000, ab dem der Verfassungsschutz ihm die teils geschwärzten Unterlagen bereits vorgelegt habe.
Gössner war jahrzehntelang überwacht worden, obwohl er auch als Gutachter in Bundestags- sowie Landtagsausschüssen und sogar bei Veranstaltungen von Polizei sowie Verfassungsschutz auftrat. In Bremen ist er seit 2007 stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs.
Verletzung von Grundrechten
Von 2003 bis April 2008 war Gössner Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, seitdem ist er Vizepräsident. Nach Ansicht der Organisation war die Überwachung eine "schwere Verletzung von Grundrechten und des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit", für die das BfV und die Verantwortlichen im Bundesinnenministerium "endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen".
Das Verfahren habe grundsätzliche Bedeutung auch für andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler. Es gehe um die Frage, welche Grenzen den demokratisch kaum kontrollierten Geheimdiensten gezogen werden müssten, erklärte die Liga für Menschenrechte.
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