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Verfassungswidrig: Karlsruhe muss Hartz IV prüfen

Das hessische Sozialgericht hält die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig. Sozialverbände, Politiker der Linken und der Grünen - und selbst das Bundesarbeitsministerium begrüßen die Entscheidung.


Foto: FR-Infografik

Sozialverbände, Politiker der Linken und der Grünen - und selbst das Bundesarbeitsministerium begrüßen es, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Regelsätze prüfen muss. Erreicht hat dies das Hessische Landessozialgericht. Der 6. Senat ist sich sicher, dass die Regelsätze, insbesondere für Kinder, verfassungswidrig seien, weil sie nicht das soziokulturelle Existenzminimum decken. Nach mündlicher Verhandlung entschieden die fünf Richter am Mittwochabend, ein entsprechendes Verfahren beim höchsten Gericht vorzulegen.

Das Sozialgericht hatte vier Gutachten eingeholt, die alle zu dem Schluss kamen, dass der tatsächliche Bedarf von Hartz-IV-Familien durch die Regelleistungen vom Staat nicht berücksichtigt werde. Den Richtern fehlt vor allem eine hinreichende Begründung, warum der Gesetzgeber Kindern nur 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen zubilligt - und dabei noch nicht einmal unterscheidet, ob das Kind ein Neugeborenes ist oder schon ein Teenie.


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Gleichheitsgebot verletzt

Die rein statistisch abgeleiteten Regelsätze für Familien orientierten sich überhaupt nicht an dem, was Familien wirklich ausgeben. Sie widersprächen daher dem Gleichheitsgebot, dem besonderen Schutz der Familie, wie ihn das Grundgesetz vorschreibt, und der Menschenwürde, befanden die Richter.

Schon 1998 hatte das Bundesverfassungsgericht den damals geltenden Regelsatz für Kinder beanstandet, weil er nicht ausreiche für die Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten. Die rot-grüne Bundesregierung scherte sich um die höchstrichterliche Entscheidung bei der Hartz-IV-Gesetzgebung allerdings nicht.

Der Bundesarbeitsminister ist zwar weiterhin der Auffassung, dass die Regelsätze "angemessen sind". Am Donnerstag begrüßte es ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Frankfurter Rundschau dennoch, "wenn so grundlegende Regeln vom höchsten deutschen Gericht geprüft werden". Außerdem verwies er auf das neue 100-Euro-Schulpaket, das Hartz-IV-Kinder vom neuen Jahr an bekommen sollen. Damit habe die Bundesregierung auf die Forderung nach höheren Regelsätzen für Kinder bereits reagiert.

Geld reicht nicht für Sportverein

Dem Caritasverband, der die statistische Methode zur Festlegung von Regelsätzen für Kinder schon lange als "willkürlich" brandmarkt und jüngst Verbesserungsvorschläge machte, reicht das Paket nicht. Er schaut wie die Arbeiterwohlfahrt und andere Sozialverbände nun "gespannt" nach Karlsruhe, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.

Die geltenden Regelsätze gäben Kindern keinen Spielraum sich zum Beispiel auch in Sportvereinen anzumelden oder eine Musikschule zu besuchen, heißt es bei der Caritas. Gerade Kinder aus benachteiligten Familien bräuchten aber solche zusätzlichen Bildungsangebote.

Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, fühlt sich durch das Hessische Landessozialgericht in seiner Kritik an den Regelsätzen bestätigt. Sie sicherten dank Preissteigerung für Lebensmittel und Energie "schon lange nicht mehr die Existenz" und müssten "mindestens" um 20 Prozent von 345 auf 420 Euro angehoben werden.

In Deutschland leben1,9 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Familien, die Hartz IV oder Sozialgeld bekommen. Damit ist jeder vierte der insgesamt 7,6 Millionen Hilfeempfänger ein Kind.

Autor:  KATHARINA SPERBER
Datum:  31 | 10 | 2008
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