Schon im September sollen die Verhandlungen über das umstrittene Acta-Abkommen abgeschlossen werden. Laut der gemeinsamen Presse-Erklärung haben sich die Verhandlungspartner dazu verpflichtet, beim nächsten Treffen in Japan die noch offenen Fragen zu klären. Wenn dabei ein unterschriftsreifer Vertrag zustande kommt, soll der vor der Unterzeichnung veröffentlicht werden. Vorerst geheim bleibt allerdings, welche Kompromisse bei der zehnten Verhandlungsrunde in Washington vergangene Woche erzielt wurden.
Das Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement (Handelsabkommen gegen Produktfälschungen) ist seit Monaten in der Kritik. 90 Rechtswissenschaftler und Bürgerrechtler aus aller Welt haben im Juni einen bereits veröffentlichten Vertragsentwurf analysiert. Sie befürchten das Acta-Abkommen könne zentrale Bürger- und Menschenrechte verletzen. So sei etwa fraglich, ob Generika-Hersteller ihre kopierten Arzneimittel weiterhin in Entwicklungsländer liefern dürfen. Möglicherweise müssten Acta-Vertragsstaaten Generika beschlagnahmen, die in ihren Häfen umgeschlagen werden.
Zudem sorgen sich die Bürgerrechtler auch um die Zukunft des Internet. Diskutiert wird bei den Acta-Verhandlungen nämlich auch über die sogenannte Third-Party-Liability. Danach wären Internet-Provider wie die Telekom oder Google dafür haftbar, was ihre Nutzer online stellen. Die Firmen könnten sich dadurch gezwungen sehen, ihre Nutzer zu überwachen oder Inhalte einfach zu löschen. Das gefährde, so die Bürgerrechtler, die Rechte auf Datenschutz, Privatsphäre und freie Meinungsäußerung. Die Verhandlungsteilnehmer weisen dies zurück.
Herkunftsbezeichnungen wie Parmesan besser schützen
Zuletzt hatte sich der Streit zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) aber in einem ganz anderen Punkt zugespitzt. Die EU würde mit Acta gerne auch Herkunftsbezeichnungen wie Parmesan besser schützen. Ob es in diesem Punkt eine Einigung gab, ist nicht bekannt. Den EU-Abgeordneten soll der derzeit aktuelle Verhandlungsstand demnächst zugänglich gemacht werden. Sie werden sich aber wohl wieder zur Geheimhaltung verpflichten müssen. Das bedeutet, sie dürfen den Vertragstext nur in einem abgeschlossenen Raum einsehen, sich keine Kopien machen und nicht über die Inhalte mit Außenstehenden sprechen. Die Europaabgeordnete Ska Keller (Grüne) sieht das äußerst kritisch. Der Entwurf sei ohne die Hilfe von Rechtsexperten nämlich nicht zu verstehen.
Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist kritisiert, dass der aktuelle Entwurf erneut nicht veröffentlicht wird. "Das Versprechen den Text vor der Unterzeichnung zu veröffentlichen, hilft nichts", sagt er der FR. "Wenn es einen endgültigen Kompromiss gibt, können die Vertragsstaaten den nur annehmen oder ablehnen." Die Öffentlichkeit und auch der Bundestag haben dann keine Möglichkeit mehr, den Inhalt des Textes zu beeinflussen. Dabei nimmt an den Verhandlungen auf Seiten der EU auch eine deutsche Delegation teil. Ebenso sitzen Delegierte Frankreichs, Großbritanniens, Spaniens und Italiens mit am Tisch. Die EU-Kommission betont erneut, sie und andere Verhandlungsteilnehmer seien durchaus bereit den aktuellen Text zu veröffentlichen. Doch habe sich nicht die ganze Runde darauf einigen können.
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
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