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Verkehrssicherheit von Elektrofahrrädern: Promillegrenze und Mindestalter für Pedelecs

Was ist eigentlich ein Fahrrad? Diese Frage stellen sich allen Ernstes knapp 200 Verkehrsjuristen in Goslar und beraten in einem Arbeitskreise mit insgesamt 1.800 Teilnehmern des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstages.

Ein Pedelec ist ein Fahrrad, das mit einem Elektromotor den Antrieb unterstützt.
Ein Pedelec ist ein Fahrrad, das mit einem Elektromotor den Antrieb unterstützt.
Foto: dpa
Goslar –  

Bierbikes – Partygefährte, auf denen bis zu 16 Personen um einen Tisch auf Rädern herumsitzen, Bier trinken und zugleich kräftig in die Pedale treten, während einer nüchtern bleibt und lenkt – und Segways – eine Art Roller, bei denen die Räder nebeneinander angeordnet sind – spielen kaum eine Rolle. Das Problem sind die Pedelecs – äußerlich eher Fahrräder, jedoch mit der Besonderheit, dass sie Elektromotoren besitzen, die das Radeln erleichtern. Sind sie also eher Mofas?

Rechtlich spielt das eine große Rolle. Fahrräder darf jeder fahren, dazu benötigt niemand eine Fahrerlaubnis, auch kein Kennzeichen, Das Tragen eines Helmes wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht und sie können Straßen und Radwege benutzen. Mofas und erst recht Mopeds sind dagegen Fahrzeuge, für die das Gegenteil gilt: Es bedarf eines Führerschein, zumindest ein Versicherungskennzeichen ist vorgeschrieben, Helme ebenfalls und Radwege dürfen nur in Ausnahmefällen benutzt werden.

Tempo 45 in der Spitze

Pedelecs haben von beiden etwas. Neben dem Aussehen haben sie mit Fahrrädern die Notwendigkeit gemein, dass man zum Fortkommen in die Pedale treten muss. Zugleich aber haben sie – wie Mofas – Motoren. Elektromotoren geben zunächst eine Anschubhilfe, was vor allem an Steigungen angenehm ist. Denn sie verstärken die selbst aufgebrachte Kraft beim Treten und – da liegt das Problem – erhöhen die Geschwindigkeit. Einfache Pedelecs erlauben bis zu 25 Kilometer pro Stunde, stärkere gar bis zu 45 km/h in der Spitze.

Diese Motorfahrräder sind in den letzten Jahren stark in Mode gekommen. Ein Fahrradhändler in Mülheim an der Ruhe sieht sogar einen generellen Trend heraufziehen: „Junge Menschen fahren nur noch Mountainbikes, ältere Radfahrer hingegen steigen immer häufiger auf E-Bikes um. Die kleinen Motoren lassen sie Berge hinaufkommen, die sie mit der eigenen Muskelkraft nicht mehr schaffen würden", sagt er. Dafür muss der Händler seine klassischen Wanderfahrräder – auf auch gerne Trekking Bikes genannt – oft schon als „Sonderangebot deklarieren, um sie noch in ausreichender Menge loszuschlagen“.

Auf den bundesdeutschen Straßen und Radwegen sind inzwischen gut 600.000 solcher „elektrisch unterstützte Fahrräder“ (E-Bikes) unterwegs, schätzt der ADAC. In diesem Jahr werden mindestens eine Million weiterer Elektroräder erwartet. Dies macht vor allem den Versicherungen Sorge, denn mit den Geschwindigkeiten steigt auch das Unfallrisiko, zumindest aber die Schwere der Unfallfolgen bei Kollisionen.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat deshalb für den Verkehrsgerichtstag in Goslar sehr konkrete Forderungen aufgestellt: Für alle Pedelecs soll eine Helmpflicht erlassen werden, Kinder unter fünfzehn Jahren sollen sie überhaupt nicht fahren dürfen, zudem soll eine Promillegrenze wie bei Autofahrern gelten. Und das sie nach dem „Wiener Übereinkommen von 1968“, einer europäischen Fahrradregelung, eindeutig keine Fahrräder seien – denn sie werden eben nicht allein mit Muskelkraft bewegt. Daher sollen die Räder eine eigene Fahrzeugklasse bilden, für die dann auch eine Versicherungspflicht gelten könnte.

Ersatz für Kleinwagen

Soweit mögen der ADAC und der Autoclub Europa (ACE) – von ihrem Ursprung ja eher dem Autofahrer als dem Radfahrer nahe stehend – dann doch nicht gehen, zumindest jetzt noch nicht. Zuvor müsse erst einmal die Frage der Definition bundesweit, besser noch europaweit geklärt werden. Ihr Vorschlag: Pedelecs, die bis zu 25 km/h erreichen können, werden als Fahrräder, die schnelleren werden wie Mofas behandelt. Genau dies wird wohl an diesem Freitag auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar in seine Empfehlung schreiben. Viele solcher Empfehlungen sind bereits in den vergangenen Jahren in die Rechtsprechung oder in Gesetzesvorlagen eingeflossen.

Der Autoclub Europa warnt allerdings vor allzu strengen Reglementierungen. „Wer den Leuten hier rechtlich in die Speichen greift, muss wissen, dass er damit eine Form der Mobilität behindert, die aus verkehrspolitischer, energiepolitischer, ökologischer und gesundheitspolitischer Sicht ideal und daher nur zu begrüßen ist,“ warnt Rainer Hillgärtner vom ACE. Eine Rentnerin bestätigt diese Warnung im Fahrradladen in Mülheim. Sie sagte: „Das Elektrorad sollte der Ersatz für meinen Kleinwagen sein. Aber einen Helm ziehe ich mir nicht auf den Kopf, dann bleibe ich eben beim Auto.“

Autor:  Ingmar Keller
Datum:  27 | 1 | 2012
Kommentare:  1
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