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Verschlossen: Innenministerium kippt Novelle zur Freigabe geheimer Akten

Berlin. Wichtige Kapitel der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte könnten für Öffentlichkeit und Forschung weiter schwer einsehbar und im Dunkeln bleiben. Das Bundesinnenministerium bestätigte am Mittwoch, dass eine 2006 verfügte Anordnung zur Freigabe von Verschlusssachen wieder aufgehoben sei.

Die von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erlassene Verwaltungsvorschrift hatte geregelt, unter welchen Bedingungen als geheim eingestufte Behördenakten nach Ablauf einer 30-Jahres-Frist zugänglich sein sollen. Die nun gekippte Novelle sah vor, dass die Einstufung von Akten als VS-vertraulich spätestens nach 30 Jahren aufgehoben wird. Wenn aber der Zugang zu diesen Akten aus Gründen der äußeren oder inneren Sicherheit weiter verwehrt bleiben sollte, mussten die Behörden im jeweiligen Einzelfall eine Fristverlängerung beantragen.

Doch die neue Regelung, so erklärte das Bundesinnenministerium jetzt, habe sich als "nicht praktikabel erwiesen". Man hätte dazu einige hunderttausend Akten auf ihren weiteren Geheimhaltungsbedarf überprüfen müssen. Das hätte die Verwaltung "lahmgelegt". Nach der Aufhebung der Verordnung arbeite man nun an einer neuen "Verschlusssachenanordnung", sagte ein Ministeriumssprecher, ohne Details zu nennen, wie der Aktenzugang künftig geregelt werden soll.

Historiker fürchten, dass die Bundesrepublik mit der neuen Vorschrift wieder in ihren traditionell restriktiven Umgang mit geheimen Akten zurückfällt. Mit dem Hinweis auf vermeintliche Sicherheitsinteressen seien bisher etliche Kapitel der bundesdeutschen Geschichte unerforscht, kritisieren Geschichtswissenschaftler. Unter Verschluss seien bisher etwa geheime Akten über die Schleyer-Entführung, eine mögliche Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern der Rote Armee Fraktion und Geheimdiensten, aber auch Unterlagen über das womöglich manipulierte Misstrauensvotum gegen den damaligen SPD-Bundeskanzler Willy Brandt.

Auch Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele warnte, Schäuble dürfe jetzt die 2006 gelockterte Akten-Freigabe "nicht wieder konterkarieren". Andernfalls müsse man bei etlichen brisanten Vorgängen der Vergangenheit vermuten, "dass es da etwas zu verbergen gibt. Sonst müsste man nicht so restriktiv mit den Verschlusssachen umgehen", sagte Ströbele der FR. Deutschland hat im Vergleich zu etlichen anderen Staaten ein eng gefasstes Akteneinsichtsrecht. Historiker und Betroffene wählen daher oft Umwege über andere Länder.

Autor:  VERA GASEROW
Datum:  26 | 2 | 2009
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