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Verurteilter Türke: Abschiebung nach "Ehrenmord"

Knapp vier Jahre nach einem "Ehrenmord" in Esslingen hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Ausweisung des Täters in die Türkei für rechtens erklärt.

Stuttgart (ddp) - Knapp vier Jahre nach einem blutigen "Ehrenmord" in Esslingen hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Ausweisung des Täters in seine türkische Heimat für rechtens erklärt. Die Richter wiesen am Dienstag eine Klage des Mannes gegen seine drohende Abschiebung zurück. Begründet wurde das noch nicht rechtskräftige Urteil vor allem mit einer Wiederholungsgefahr. Der in Deutschland aufgewachsene Türke hatte dagegen beteuert, er habe seine Einstellung geändert. "Ich schäme mich heute für die Tat", sagte er vor Gericht.

Der 1985 geborene Türke war 2005 vom Landgericht Stuttgart wegen der Ermordung des Geliebten seiner damals verheirateten Schwester zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er den Landsmann aus Wut, verletztem Stolz und "zur Wiederherstellung der Familienehre" im Oktober 2004 in einem Lebensmittelgeschäft mit rund 40 Messerstichen umgebracht. Zunächst wollte der damals 18-Jährige den 27-Jährigen wohl nur zur Rede stellen. Als dieser mit den Worten "Verpiss Dich, Kleiner" reagierte, zog er ein Messer und stach den Kontrahenten nieder.

Der Türke soll bereits im Kindesalter wegen aggressiven Verhaltens aufgefallen sein und war zur Tatzeit wegen einer ebenfalls aus "Ehrengründen" begangenen Körperverletzung vorbestraft. Gegenwärtig sitzt er wegen des Mordes noch in Haft. Dort holte er zwischenzeitlich die Mittlere Reife nach. 2010 könnte er vorzeitig auf Bewährung entlassen werden. Aufgrund eines Assoziationsabkommens zwischen der Türkei und der EU sind an seine Ausweisung hohe rechtliche Hürden geknüpft.

Gericht: "Kein faktischer Inländer"

Zur Tatzeit hatte der Kläger, dessen Vater früh starb, zusammen mit seinen älteren Brüdern die Familie angeführt. Sein in archaisch-patriarchalischen Traditionen verhaftetes Ehrenbild will er aber inzwischen abgelegt haben. "Jeder kann tun und lassen, was er will" - so beschrieb er in der Verhandlung seine heutige Denkweise. Künftig wolle er gemeinsam mit seiner Freundin ein frei bestimmtes Leben führen. Der Kammervorsitzende blieb allerdings skeptisch. "Uns fehlt ein Punkt, an dem man sehen kann, dass es bei ihnen Klick gemacht hat", sagte der Richter.

Das Gericht stellte letztlich den Schutz der öffentlichen Ordnung vor die privaten Interessen des Klägers. Es bestehe die Gefahr, dass der Verurteilte auch künftig Gewalt anwende, um seine Vorstellungen von Ehre durchzusetzen oder Probleme zu lösen. Auch bestünden "größte Zweifel", ob er sich tatsächlich von den Wertvorstellungen seiner Familie lösen könne.

Der Kläger hatte auch geltend gemacht, dass seine Mutter und seinen Geschwister in Deutschland leben und er keine sozialen Kontakte in der Türkei habe. Die Richter sahen in ihm jedoch keinen "faktischen Inländer". Der Verurteilte sei der türkischen Lebensart eng verbunden.

Zur bislang ungeklärten Rechtsfrage, ob ein türkischer Staatsangehöriger, der unter das europäisch-türkische Assoziationsabkommen falle, wie ein EU-Bürger behandelt werden müsse, äußerte sich das Gericht nicht. Es ließ aber mit Blick darauf Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu.

Datum:  5 | 8 | 2008
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