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Verwirrung bei Behörden: Freie Einreise für Türken?

Ein Urteil des EU-Gerichtshofs sorgt für Verwirrung bei Bundespolizei und Innenministerium.

Mustervordrucke für eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Visum für Ausländer in Deutschland.
Mustervordrucke für eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Visum für Ausländer in Deutschland.
Foto: ddp

Bundespolizisten hatten in den vergangenen Tagen ein Problem: Wenn sie am Dienstcomputer versuchten, die Internetseite "Ausländerrecht für die Polizei" aufzurufen, wurde die sonst immer zugängliche und in Fachkreisen geschätzte Seite plötzlich vorenthalten. "Zugriff auf die genannte Webseite auf Anweisung BPOLP Ref 52 gesperrt", hieß es im Amtsdeutsch - Behörden-Vorgesetzte hatten die Nutzung unterbunden.

Bei den Polizisten herrscht völliges Unverständnis und der Bund Deutscher Kriminalbeamter spricht von Zensur. Denn die Autoren der Seite, die Polizeihauptkommissare Volker Westphal und Edgar Stoppa, sind angesehene Experten, haben ein Standardwerk zum Ausländerrecht geschrieben und unterrichten sogar an der Bundespolizeiakademie in Lübeck. Was haben sie getan?

Westphal und Stoppa haben ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-228/06) zur Visumpflicht von türkischen Staatsangehörigen kommentiert - und kommen zu dem Schluss, dass die meisten Türken demnach bald visumfrei nach Deutschland einreisen dürften. Ihre Interpretation sorgt jetzt bis zum Bundesinnenministerium für Aufregung.

Der Europäische Gerichtshof habe lediglich über einen Einzelfall entschieden, sagte ein Ministeriumssprecher. "Das ändert nichts an der grundsätzlichen Visumpflicht für türkische Staatsangehörige." Doch Westphal und Stoppa lassen sich nicht einschüchtern. "Laut dem Urteil darf die Masse der Türken visumfrei nach Deutschland kommen", sagte Edgar Stoppa der FR. Das bedeute, dass türkische Touristen, Besuchsreisende, Sprachlernende und Personen, die sich medizinisch behandeln ließen, bis zu drei Monate lang ohne Visum nach Deutschland kommen dürften. Ebenso türkische Dienstleister wie Lkw-Fahrer oder Geschäftsleute. Das Urteil betreffe generell das Verhältnis von Dienstleistungsfreiheit und Visumpflicht und stelle klar, dass türkische Staatsangehörige ab sofort frei nach Deutschland einreisen könnten. Dies sähen auch andere Fachautoren so, sagte Stoppa und betonte, dass die Interpretation des Urteils seine wissenschaftliche Privatauffassung sei. Für die Bundespolizei seien die Erlasse des Innenministeriums bindend.

Die aufgescheuchten Reaktionen erklärt sich Stoppa aus dem Umstand, dass die Frage der Visumpflicht für Türken ein "Politikum" sei. Er beschäftige sich aber mit dem Recht. Deshalb sei er sich sicher, dass ab jetzt jede Klage von türkischen Touristen, die wegen fehlenden Visums an der Grenze zurückgewiesen würden, große Chancen auf Erfolg hätte.

Aus Regierungskreisen hieß es dagegen, es bleibe bei der Visumpflicht. Türken könnten "mitnichten" frei einreisen. Nur für einen "ganz engen Personenkreis" gelte das EUGH-Urteil. Die Internetseite von Westphal und Stoppa war am Montag für Bundespolizisten wieder freigeschaltet.

Autor:  MATTHIAS THIEME
Datum:  10 | 3 | 2009
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