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Hartz4-Debatte: Viel Geschrei um acht Euro

Wohlfahrtsverband kritisiert Hartz-IV-Kompromiss und will ihn vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

Acht Euro mehr soll es künftig an Hartz 4-Bezügen geben.
Acht Euro mehr soll es künftig an Hartz 4-Bezügen geben.
Berlin –  

Als „die erbärmlichste Farce, die die deutsche Sozialpolitik je erlebt hat“ bezeichnete der Paritätische Wohlfahrtsverband das Geschacher der vergangenen Wochen um die Neuregelung der Hartz-IV-Gesetze. Er forderte die SPD auf, das Vermittlungsergebnis, das in der Nacht zum Montag erreicht wurde, durch eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Auch die Grünen halten den Kompromiss für ebenso verfassungswidrig wie die vorherige Regelung, die die Karlsruher Richter vorworfen hatten. Die hatten vom Gesetzgeber verlangt, die Hartz-IV-Regelsätze transparent zu berechnen. So wollen Regierung, Bundesländer und SPD das nun umsetzen:

Der Regelsatz für Erwachsene steigt rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro. Die Auszahlung soll voraussichtlich ab März erfolgen. Wo noch nicht geschehen, wird die Erhöhung nachgezahlt. Zusätzlich zur Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung soll der Satz zudem zum 1. Januar 2012 um weitere drei Euro angehoben werden. Hartz-IV-Empfänger, die ehrenamtlich arbeiten, dürfen Aufwandsentschädigungen bis zu 175 Euro behalten.

Bildungspaket: Die Kinder aller Empfänger von Hartz-IV-Leistungen oder von Geringverdienern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, werden mit zehn Euro im Monat zusätzlich unterstützt, wenn sie diese für Freizeitaktivitäten ausgeben. Befristet bis 2013 erhalten sie zudem bis zu zu zwei Euro Zuschuss zum Schul-Mittagessen, einen Euro zahlen sie selbst – vorausgesetzt, Schule oder Hort haben eine eigene Kantine. Die Kommunen bekommen zusätzlich 400 Millionen Euro, um Schul-, Hort- und Kita-Mittagessen zu bezuschussen – aber auch, um damit neue Schulsozialarbeiter zu finanzieren.

Pro Schuljahr soll es außerdem 30 Euro Kostenhilfe für Wandertage sowie bei Bedarf Unterstützung für Schülertickets und Nachhilfe geben. Die Summe von 100 Euro für Schulmaterial, die auch zum Paket gezählt wird, fließt nicht zusätzlich, sondern wird bereits gewährt. Die Kommunen erhalten für das Bildungspaket insgesamt 1,6 Milliarden Euro pro Jahr vom Bund. Ab 2014 fließen nur noch 1,5 Milliarden. Die tatsächlichen Kosten sollen jährlich abgerechnet und komplett erstattet werden.

Die Regelsätze für Kinder bleiben unverändert bei 215 Euro (Kinder unter 6), 251 Euro (6 bis 13 Jahre alt) und 287 Euro (14 bis 18 Jahre) im Monat.

Mindestlohn: Ab Mai soll es in der Zeitarbeitsbranche einen neuen Mindestlohn geben, zudem sollen Untergrenzen für Wach- und Sicherheitsgewerbe und Weiterbildungsbranche folgen. Sie werden für 900000 Leiharbeiter im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und für die anderen Branchen im Entsendegesetz geregelt. Zeitarbeiter sollen auch dann den Mindestlohn erhalten, wenn in dem Betrieb, an den sie ausgeliehen sind, weniger gezahlt wird. Eine Regelung für die gleiche Entlohnung von Leih- und Stammbeschäftigten blieb aus.

Entlastung der Kommunen: Der Bund übernimmt bis 2014 alle Ausgaben zur Grundsicherung im Alter. Die Kommunen geben dafür jährlich 3,5 Milliarden Euro aus. Die Milliarden, die der Bund für die Entlastung der Kommunen benötigt, sollen hauptsächlich dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit entzogen werden. Diese rechnet als Folge für 2014 mit einem Defizit von 9 Milliarden Euro. Der Bundesrat soll die Reform am Freitag absegnen. Die rot-grünen Länder NRW und Bremen wollen sich enthalten.

Autor:  Steven Geyer
Datum:  21 | 2 | 2011
Kommentare:  11
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