Mehr als 13.000 Menschen unterstützen die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011. Die Beschwerde soll an diesem Freitag zusammen mit den Unterstützerunterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.
Das teilten der Datenschutzverein FoeBuD und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Donnerstag mit. Die Bürgerrechtler sehen das Zensus-Gesetz, das der Volkszählung 2011 zugrunde liegt, als in Teilen verfassungswidrig an.
"Ein großes Problem stellt der Datenschutz und dabei insbesondere die Datensicherheit dar", erklärte die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerde erstellt hat. "So sind die Daten der Volkszählung 2011 in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuzuordnen. Zusätzlich sind bei einem durchaus möglichen Angriff sodann sämtliche - auch persönliche - Daten dem Zugriff ausgesetzt und zwar nicht nur einzelne" Die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten, hieß es.
Weiterer Kritikpunkt: Für die Volkszählung würden Daten der Meldeämter, Liegenschaftskataster, der Bundesanstalt für Arbeit und aus allgemein zugänglichen Quellen zusammengeführt.
Für die deutschland- und EU-weite Volkszählung (Zensus) wird bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet. (dpa)
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