Die Justiz hat auch nach vier Jahren keinen Verantwortlichen dafür ermitteln können, dass der linke Aktivist Jörg Bergstedt 2006 für vier Tage unrechtmäßig inhaftiert war. Alle Verfahren wurden eingestellt. Dazu zählt auch das Vorermittlungsverfahren gegen Innenminister Volker Bouffier (CDU).
Das berichtete Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) am Mittwoch im zuständigen Landtagsausschuss. Er sagte, die Staatsanwaltschaft Wiesbaden habe alle Verfahren am Dienstag eingestellt. Die SPD-Justizpolitikerin Heike Hofmann fragte nach, ob dies bedeute, dass niemand wegen Bergstedts Inhaftierung strafrechtlich belangt werde. Hahn entgegnete, es sei „nicht auszuschließen, dass „irgendwann noch ein Verantwortlicher für die unrechtmäßige Inhaftierung gemäß OLG“ gefunden werde.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte Bergstedts Inhaftierung für rechtswidrig erklärt. Der Aktivist war nach Sachbeschädigungen in der Nähe von Bouffiers Wohnhaus und an der Gießener CDU-Geschäftsstelle im Mai 2006 festgenommen und in Unterbindungsgewahrsam gesteckt worden. Polizisten hatten ihn jedoch zur Tatzeit an einem anderen Ort observiert und wussten daher, dass er nicht der Täter sein konnte.
Gut ein Jahr nach dem Vorfall fällte das OLG sein Urteil zugunsten Bergstedts. Hahn zog daraus den Schluss, dass die Justiz „ordentlich funktioniert“ habe. Sie habe innerhalb kürzester Zeit festgestellt, dass ein Richter einen Fehler begangen habe.
29 Menschen angezeigt
Bergstedt zeigte nach Hahns Angaben 29 Menschen an, darunter Polizisten, Richter und Minister Bouffier. Viele dieser Verfahren wurden 2008 eingestellt, darunter ein erstes Vorermittlungsverfahren gegen Bouffier. Nach einer Beschwerde Bergstedts nahm die Anklagebehörde mehrere Verfahren wieder auf.
Gegen mehrere Beschuldigte gab es Ermittlungen, gegen Bouffier erneut Vorermittlungen. Diesen Weg wähle die Staatsanwaltschaft „nur bei Menschen, bei denen die Aufhebung der Immunität in Betracht kommt“, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Hartmut Ferse der Frankfurter Rundschau.
Da Bouffier Landtagsabgeordneter ist, genießt er Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Hahn betonte deshalb: „Es gibt auf jeden Fall keinerlei Ermittlungsverfahren gegenüber dem Staatsminister des Inneren und für Sport, Volker Bouffier.“
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