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Vorratsdatenspeicherung: Durchsichtig im Netz

Mit den gesammelten Telefonverbindungen kann der Staat politische Gegner so leicht ausmachen wie nie zuvor. Das gefährdet die Demokratie, meint der Chaos Computer Club. Von Viktor Funk

Der Schatz lagert auf den Servern der Telefongesellschaften. Er könnte auch für große Konzerne interessant sein.
Der Schatz lagert auf den Servern der Telefongesellschaften. Er könnte auch für große Konzerne interessant sein.
Foto: Bilderberg

Sag mir, wer deine Freunde sind, und ich sage dir, wer du bist: Diese alte Wahrheit hat sich überlebt. Heute müssen Sicherheitsbehörden Menschen gar nicht erst fragen, wer denn ihre Freunde sind. Es reicht, wenn die Ermittler einfach nur das Kommunikationsnetz Einzelner kennen. Und dank der Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung können sie dieses Netz so schnell erkunden wie noch nie zuvor.

Seit dem 1. Januar 2008 speichern deutsche Telekommunikationsunternehmen, wer mit wem wann und wie lange telefoniert; wer wem wann eine SMS oder eine E-Mail schickt und bei der Benutzung des Handsys sogar, wo er sich zu diesem Zeitpunkt aufhält.

Woher die Daten kommen

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist seit dem 1. Januar 2008 in Deutschland in Kraft. Verbindungsdaten von Handy, Telefon und Internet müssen für sechs Monate von den Anbietern des jeweiligen Dienstes gespeichert werden. Gespeichert werden muss, wer mit wem, wann und wie lange telefoniert. Dasselbe gilt für E-Mails, SMS und Fax. Bei der Nutzung eines Handys kommen noch die jeweiligen Standorte hinzu.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz reichte der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" Ende 2007 ein. Bisher konnte in einem Eilantrag erreicht werden, dass die gespeicherten Daten nur bei Verdacht auf schwere Straftaten genutzt werden dürfen. Die Nutzung des Mobiltelefons für Dienste außerhalb der Kommunikation wächst rasant. Auch hierbei fallen Daten an, die gespeichert werden und einiges über den Benutzer aussagen. In vielen Ländern wie Japan sind einige dieser Dienste schon gang und gäbe.

"Mobile Payment" etwa ermöglicht die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit dem Handy. Hierzu wählt man eine bestimmte, der Ware oder Dienstleistung zugeordnete Rufnummer. Durch die eindeutige Zuordnung der Nummer lässt sich der Kauf über die Verbindungsdaten nachvollziehen.

Parktickets lassen sich immer häufiger per Mobiltelefon lösen. Eine Bezahlung ist mit einer SMS oder einem Anruf möglich. So lässt sich die Position des Nutzers relativ genau bestimmen.

Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr können bereits heute in vielen Städten mit dem Mobiltelefon gelöst werden. Beim Großteil dieser Systeme werden Daten sowohl bei Ein- wie beim Ausstieg per Handy verschickt. Es lässt sich daher die Route des Handy-Nutzers rekonstruieren. Zugangsberechtigungen zu Hotels werden immer häufiger per SMS versandt. Durch Zahlenschlösser gesicherte Zimmertüren lassen sich mit dem Code aus der Mitteilung öffnen.

Die Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert. Aber der Chaos Computer Club (CCC) warnt in einer vor kurzem ausgearbeiteten Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht: Der Wert des Inhalts könne durch die Analysen der vielen Verbindungsdaten erreicht "oder sogar übertroffen werden". Bürger haben gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die das Gericht nun prüft.

Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums (BMJ) haben Polizei und Staatsanwaltschaft im Zeitraum zwischen Mai 2008 und Februar 2009 mehr als 12 700 Mal Daten abfragen wollen - eine erstaunlich hohe Zahl: Der Zugriff ist nur beim Verdacht schwerer Straftaten erlaubt, wenn mindestens fünf Jahre Haft drohen.

Wie oft die Richter die Erlaubnis für den Zugriff gaben, kann der BMJ-Sprecher nicht sagen. "Es ist nur wichtig zu wissen, dass nach diesen Daten auch ohne das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nachgefragt worden wäre", sagt der Sprecher. Der Vorteil der Speicherungspflicht sei, dass alle Kommunikationsfirmen die anfallenden Daten nun ganz sicher sechs Monate lang vorhalten.

Der CCC zeigt auf, dass eben diese garantiert verfügbare Daten in ihrer Menge eine Gefahr für unschuldige Bürger und politisch kritische Geister sein könnten. Allein anhand der Daten werden zum Beispiel "innerhalb eines Beziehungsgeflechtes aktivere und weniger aktive Personen identifizierbar". Wer in einem Netzwerk ein wichtiger Anführer ist, wer als Kopf einer Bande von Kriminellen - oder aber einer Gruppe von Umweltschützern - vorsteht, das lässt sich klären, ohne dass die Ermittler mithören oder mitlesen.

Genauso erlauben die Daten Rückschlüsse auf sexuelles Verhalten - wenn jemand regelmäßig mit einem Swingerclub oder über Sexhotlines kommuniziert - oder darauf, ob ein Politiker oder ein Unternehmer oft mit Pressevertretern spricht und so sensible Informationen weitergibt.

Dass diese Daten nicht nur für die Polizei bei der Verbrechensbekämpfung wichtig sein können, zeigen die Spitzelaffären unter anderem bei der Deutschen Bahn, der Deutschen Bank und der Deutschen Telekom. Auch politische Machtkämpfe werden mit Zugriff auf Kommunikationsdaten ausgetragen. Beispiel Griechenland: Dort wurden 2004 und 2005 Hunderte Politiker, darunter auch hochrangige wie der Premierminister, abgehört. Zwar ging es da nicht um Verbindungsdaten, sonbdern um Inhalte, aber: "Die technischen Schnittstellen für inhaltliche Telekommunikationsüberwachung sind denen der Vorratsdatenspeicherung sehr ähnlich", erläutert der CCC.

Die Datenmenge, die ein einzelner Mensch erzeugt, wächst. Neben Gesprächen, Internetverbindung und SMS fallen immer öfter Informationen aus Dienstleistungen an, die über Kommunikationsgeräte abgerufen werden: Einkaufen per Handy, elektronische Fahrkarten auf Handys, Gensundheitsservice. Diese Daten wecken Begehrlichkeiten - und die Wahrscheinlichkeit, dass sie kommerziell oder politischmissbraucht werden können, ist hoch.

Dass der Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, räumt das Bundesjustizministerium in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht ein: Ein missbräuchlicher Zugriff auf die Daten durch Berechtigte "kann durch entsprechende Protokollierung nur erkennbar gemacht und für die Zukunft verhindert werden. Eine vollständige Verhinderung ist nicht möglich".

Autor:  Viktor Funk
Datum:  26 | 7 | 2009
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