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Vorratsdatenspeicherung: Eine kleine Mogelpackung

Die FDP will das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ins Lot bringen - im Koalitionsvertrag findet sich dazu wenig. Schäuble kann mit dem Ergebnis zufrieden sein. Von Steffen Hebestreit


Foto: dpa

Berlin. Die Unterhändler sprechen von einem Durchbruch in einem der schwierigsten Themen der künftigen Koalitionäre. Von "übertroffenen Erwartungen" ist im Umfeld der FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger später die Rede. Ein gutes Ergebnis hätten die Innen- und Rechtspolitiker von Union und FDP dort ausgehandelt, heißt es. Es zeige sich eben, schließt sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) diesem Lob an, dass da zwei Parteien miteinander verhandelt hätten, die eine Wunschkoalition anstrebten.

Schäuble kann tatsächlich zufrieden sein mit dem Verhandlungsergebnis. Der alte Fuchs hat bei der Inneren Sicherheit kaum Abstriche verkraften müssen. Mit den wenigen Zugeständnissen, die der 67-Jährige im Laufe der Gespräche den Freien Demokraten gemacht hat, können er und seine Fraktion gut leben.

Umstrittene Verfahren

Die Vorratsdatenspeicherung geht zurück auf eine Entscheidung der Europäischen Union (EU). Seit 1. Januar 2008 werden die Verkehrsdaten aller Telefongespräche und SMS für sechs Monate gespeichert. Uhrzeit, gewählte Nummer, Dauer des Anrufs sowie bei Mobiltelefonen auch der Aufenthaltsort des Telefonierers werden dabei von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert.

Mit richterlichem Beschluss haben die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf diese Daten − sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Gefahrenabwehr. Seit 1. Januar 2009 werden zusätzlich die Verkehrsdaten bei der Internetnutzung gespeichert. Inhalte der Gespräche werden, so versichern die Behörden, dabei aber nicht erfasst

Die Online-Durchsuchung gehört zu den umstrittenensten Entscheidungen der großen Koalition. Im Zuge des BKA-Gesetzes einigten sich Union und SPD schließlich darauf, unter Auflagen eine heimliche Ausspähung von Rechnern den Behörden zu erlauben. Mit Genehmigung eines Ermittlungsrichters darf das BKA heimlich auf die Rechner von Verdächtigen zugreifen, Daten kopieren und auswerten.

Ein "Kernbereich der persönlichen Lebensführung" soll dabei bewahrt werden, wobei unklar ist, wie sich dieser Schutz der Intimsphäre praktisch gewährleisten lässt. Es laufen mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Online-Durchsuchung, die frühestens 2010 entschieden werden. (eff)

Transparent des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorat) mit dem Konterfei von Wolfgang Schaeuble (Archiv).
Transparent des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorat) mit dem Konterfei von Wolfgang Schaeuble (Archiv).
Foto: dpa

Schäuble, der aller Voraussicht nach Innenminister bleiben wird, hat allein mehr Verhandlungserfahrung als alle FDP-Unterhändler zusammen - und das zeigt sich am Tag nach dem Abschluss.

Stolz verweisen Freie Demokraten darauf, dass die Vorratsdatenspeicherung nur noch ausgewertet werden dürfe, wenn "Leib und Leben in Gefahr" sind. Eine ganz strikte Regelung habe man durchgesetzt, so die FDP. Unwissend - oder absichtlich - lassen die Freien Demokraten dabei aber unerwähnt, dass sich die strikten Bedingungen nur auf den allerkleinsten Teil der betroffenen Daten beziehen. Denn für die Strafverfolgung, also die Ahndung von Delikten, dürfen die Behörden nach wie vor ungehindert auf die Verkehrsdaten zugreifen.

Online ausspähen soll der Staat einen Computer nur dürfen, wenn ein Bundesrichter diese Untersuchung genehmigt hat.
Online ausspähen soll der Staat einen Computer nur dürfen, wenn ein Bundesrichter diese Untersuchung genehmigt hat.
Foto: ddp

Ähnlich verhält es sich bei einem weiteren "schönen Erfolg" der FDP, der Online-Durchsuchung. Die umstrittene heimliche Ausspähung von Rechnern soll nach dem Willen der Koalition künftig nur möglich sein, wenn die Bundesanwaltschaft einen Antrag stellt und ein Richter des Bundesgerichtshofs zustimmt. Die bisherige Regelung sah vor, dass der Präsident des Bundeskriminalamts den Antrag stellen und ein Ermittlungsrichter ihn genehmigen muss. Grundsätzlich bleibt die heimliche Durchsuchung von Rechnern, selbst ohne konkreten Tatverdacht, damit rechtmäßig.

Immerhin hat sich die FDP geweigert, dass auch Zoll und Verfassungsschutz solche Aktionen machen dürfen. "Da müssen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, bevor hier etwas passiert", sagt die Union.

Als kleinen Verdienst darf die FDP für sich auch verbuchen, dass die höchst umstrittene Sperrung von Internetseiten, auf denen Kinderpornografie zu sehen ist, nun ausgesetzt werden soll. Zunächst sollen die Behörden, so die Einigung im Koalitionsvertrag, versuchen, auch auf ausländischen Servern die Seiten löschen zu lassen. Löschen vor Sperren, so viel sei erwähnt, lautete bereits das Ziel, dass die große Koalition mit ihrem Gesetz verfolgt hat, das damals maßgeblich von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) betrieben worden war.

Echte Fortschritte rang die FDP der Union in zwei Punkten ab. Endlich werden homosexuelle Paare im Beamtenrecht gleichgestellt, dies hatten CDU/CSU in den vergangenen Jahren schlicht abgelehnt. Und alle Anwälte werden künftig wieder als Geheimnisträger betrachtet und unter besonderen Schutz vor Strafverfolgung gestellt. Bislang genossen nur Strafverteidiger diesen Status. Der letzte Punkt mag nachrangig wirken, war aber in den Verhandlungen nach Aussage von Teilnehmern der härteste Punkt. Daran mag man ermessen, wie gut das Klima gewesen sein mag in dieser Arbeitsgruppe.

Autor:  Steffen Hebestreit
Datum:  17 | 10 | 2009
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