Der Bundestag wird nach der Wahl 2013 größer werden. Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht sollen Überhangmandate in Zukunft ausgeglichen werden. Darauf haben sich Vertreter von Union und FDP, SPD, Grünen und Linkspartei am Dienstag verständigt. „Aber wir suchen nach einem Mechanismus, um das Wachstum zu begrenzen“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, der Berliner Zeitung. „Wir wollen keinen übermäßig großen Bundestag.“
Die Mindestzahl der Abgeordneten beträgt 598, die je zur Hälfte in Wahlkreisen und über die Landeslisten der Parteien gewählt werden. Im aktuellen Bundestag gibt es darüber hinaus 22 Überhangmandate. Sie kommen zustande, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach den erzielten Zweitstimmen für die Listen zustehen. Diese Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht Ende Juli für grundgesetzwidrig erklärt. Bei mehr als 15 Überhangmandaten werde der Wählerwille verzerrt.
Das Karlsruher Urteil lasse keine Wahl, als „die Überhangmandate durch eine Vergrößerung des Bundestages aufzufangen“, hatte vor dem Gespräch der Justiziar der CDU/CSU Günter Krings der Süddeutschen Zeitung erklärt. Vor allem Grüne und Linke setzen sich dafür ein, dass mindestens ein Teil der Überhangmandate nicht durch Sitze für andere Parteien ausgeglichen, sondern verrechnet werden. Wie das möglich ist, wollen die Fraktionen ermitteln. Eine Überlegungen ist, die Abgeordnetenzahl zu erhöhen, die über eine Landesliste ins Parlament einziehen. Die Rede war bisher von 50 Zusatzmandaten. So würde das Gewicht der Verhältniswahl gegen über der Direktwahl im gemischten deutschen Wahlsystem gestärkt. In einigen Landtagen gibt es bereits unterschiedliche Anteile. Die Zahl der Wahlkreise zu verändern ist bis zur Bundestagswahl 2013 nicht mehr möglich.
Am 11. September soll nach dem Willen der Beteiligten das entscheidende Gespräch stattfinden. „Was die Regierungsparteien bisher gesagt haben, hört sich gut an“, sagte Grünen-Geschäftsführer Volker Beck der Berliner Zeitung. „Ich bin optimistisch, dass wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen.“
Die Parteien sind unter Zeitdruck, weil Karlsruhe eine Wahlrechtsänderung für nichtig erklärt hatte, die Union und FDP ohne Mitwirkung der Opposition erarbeitet hatten. Die Richter verlangten ein neues Gesetz bis zur nächsten Wahl. Dabei muss auch das „negative Stimmgewicht“ ausgeschlossen werden. In seltenen Fällen kann der Gewinn eines Wahlkreises in einem Bundesland zum Verlust eines Listenmandats in einem anderen Land führen.
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