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Das Urteil zum Sorgerecht: Was auf die Väter zukommt

Das Karlsruher Sorgerechts-Urteil gilt ab sofort – die Frankfurter Rundschau erklärt, warum die Richter die Entscheidung getroffen haben und was sie für ledige Väter bedeutet.

        

Väter sollen künftig eine größere Rolle im Leben ihrer Kinder spielen können.
Väter sollen künftig eine größere Rolle im Leben ihrer Kinder spielen können.
Foto: Photocase

Das Bundesverfassungsgericht hat den Anspruch unverheirateter Väter auf das Sorgerecht für ihr Kind deutlich gestärkt. Was bedeutet das? Es bedeutet, dass Väter ab sofort auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht beanspruchen können. Bisher war es so: Mit der Geburt des Kindes liegt das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern zunächst immer bei der Mutter. Erkannte der Vater seine Vaterschaft an und beantragten beide ein gemeinsames Sorgerecht, wurde es auch zugesprochen. Sagte die Mutter jedoch nein, hatte ein Vater ohne Trauschein keine Chance. Gegen den Willen der Mutter konnte er in Deutschland kein Sorgerecht bekommen.

Und jetzt? Jetzt ist für ein gemeinsames Sorgerecht zwar noch immer die Zustimmung der Mutter nötig. Aber verweigert sie diese, kann der Mann einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gericht prüft, ob ein gemeinsames Sorgerecht dem Wohl des Kindes entspricht. Wenn ja, dann bekommt er es auch gegen den Willen der Mutter.

Wieso gilt das als Übergangsregelung? Gesetze müssen vom Bundestag beschlossen werden. Der muss nun das Sorgerecht für unverheiratete Väter neu regeln und sich dabei an die Vorgaben aus Karlsruhe halten. Aber bis das geschieht, kann das Bundesverfassungsgericht den Rechtszustand durch Anordnung regeln. Das hat der Erste Senat getan. Das neue Recht gilt also ab sofort.

Was war der Anlass für die Entscheidung?Ein Paar hatte sich noch während der Schwangerschaft der Frau getrennt. Als das Kind 1998 zur Welt kam, zweifelte der Vater zunächst seine Vaterschaft an. Dann erkannte er sie jedoch an und das Verhältnis zu seinem Sohn wurde ausgesprochen gut. Ein gemeinsames Sorgerecht lehnte die Mutter dennoch ab. Als sie dann mit dem Kind umziehen wollte, beantragte der Vater Teile des Sorgerechts für sich allein. Der Sohn wolle bei ihm leben. Doch nach der Gesetzeslage schied ein Sorgerecht gegen den Willen der Mutter aus. Der Mann legte Verfassungsbeschwerde ein und hatte damit jetzt Erfolg.

Gibt es solche Fälle häufig? Jedenfalls nicht selten. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass 2008 jedes dritte neugeborene Kind keine miteinander verheirateten Eltern hatte. Nur in etwa der Hälfte der Fälle beantragten die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht. Nun gibt es natürlich Männer, die gar keine väterliche Beziehung wollen. Das ist aber nicht immer der Grund, dass sie kein Sorgerecht haben. Bei Befragungen der Jugendämter stellte sich heraus, dass auch häufig die Mütter mit dem Vater nichts mehr zu tun haben und deshalb ihr alleiniges Sorgerecht behalten wollten.

Gilt dieses Motiv nicht mehr? Nein. Richtschnur ist das Kindeswohl. Dass die Eltern sich nicht mögen, heißt noch nicht zwingend, dass auch die Sorge beider Elternteile für das Kind schlecht wäre. Denn auch bei Scheidung besteht in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder fort. Nur wenn es dem Kindeswohl schadet, wird das Sorgerecht vom Gericht auf einen übertragen. Dieser Weg zum Gericht muss nun auch Vätern ohne Trauschein offen stehen. Dass sie bisher kein Chance hatten, ihre Eignung als sorgeberechtigter Vater unter Beweis zu stellen, schränkt ihr Elternrecht unverhältnismäßig ein.

Wieso kommt diese Entscheidung erst jetzt? Im Jahr 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht die Ausschlussmöglichkeit der Väter vom Sorgerecht noch gebilligt. Aber schon damals gab Karlsruhe dem Gesetzgeber einen Prüfauftrag. Er sollte prüfen, ob die Mütter ein gemeinsames Sorgerecht im Interesse des Kindes ablehnen oder aus eigennützigen Motiven. Im Dezember vergangenen Jahres urteilte dann der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof, dass die deutsche Sorgerechtsregelung Väter diskriminiere. Dieses Urteil nahm Karlsruhe jetzt zum Anlass, die Sperrwirkung des mütterlichen Nein aufzuheben. Übrigens haben unverheiratete Väter in den meisten europäischen Staaten sogar automatisch das gemeinsame Sorgerecht. ( ukn)

Datum:  3 | 8 | 2010
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