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Wolfgang Zöller im Interview: "Patienten sind keine Bittsteller"

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller über die Notwendigkeit eines Patientenrechtegesetzes und eines Entschädigungs-Fonds für die Opfer von Behandlungsfehlern.

Derzeit ist es tatsächlich schwer für die Patienten, einem Arzt einen groben Fehler nachzuweisen, sagt Zöller. Eine völlige Beweislastumkehr lehnt er jedoch auch ab.
"Derzeit ist es tatsächlich schwer für die Patienten, einem Arzt einen groben Fehler nachzuweisen", sagt Zöller. Eine völlige Beweislastumkehr lehnt er jedoch auch ab.
Foto: Getty

Herr Zöller, sie haben jahrelang die Gesundheitspolitik mitgestaltet. Welche Entscheidung sehen sie als Patientenbeauftragter inzwischen kritisch?

In unserem Gesundheitssystem blickt kaum noch jemand wirklich durch. Wir haben jahrelang geradezu eine Regelungswut gehabt. Gesetze wurden erlassen, die dann immer wieder nachgebessert und nachjustiert werden mussten, weil jemand sie umgangen hat. Weniger Regelungen, die aber hieb- und stichfest sind, das wünsche ich mir für die Zukunft.

Mit welchen Problemen wenden sich die Patienten hauptsächlich an Sie?

Die Patienten fühlen sich oftmals ohnmächtig und hilflos. Sie haben den Eindruck, zwischen den Interessen der Kassen auf der einen Seite und den von Ärzten und Krankenhäusern auf der anderen Seite zerrieben zu werden. Sie haben das Gefühl, Bittsteller zu sein. Dabei stehen ihnen die Leistungen der Kassen gesetzlich zu.

Was beschäftigt die Patienten bei ihren Eingaben derzeit am meisten?

Ein großes Problem sind erhöhte Zuzahlungen zu Medikamenten. Die Kassen können für viele verschreibungspflichtige Medikamente Preisobergrenzen festlegen. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass es immer genügend Präparate gibt, die unter dieser Grenze liegen. Denn nur dann muss der Patient nichts extra bezahlen. Jetzt wurden die Obergrenzen abgesenkt und es stellt sich heraus, dass in der Apotheke vor Ort oftmals keine zuzahlungsfreien Medikamente mehr verfügbar sind. Das ist vom Gesetzgeber so nicht gewollt.

Wie kann man das korrigieren?

Wenn sich das nicht schleunigst ändert, muss es wohl wieder einmal eine Nachbesserung geben. Die Mehrkosten dürfen jedenfalls nicht beim Patienten hängen bleiben.

Zur Person
        

ddp

Wolfgang Zöller, 68, ist seit 2009 Patientenbeauftragter der Bundesregierung. Er koordiniert die Arbeit am geplanten Patientenrechtegesetz.
Der CSU-Politiker befasst sich schon seit seinem Eintritt 1990 in den Bundestag mit der Gesundheitspolitik. fr

Sie machen sich für ein eigenes Patientenrechte-Gesetz stark. Was wollen Sie damit erreichen?

Die Patienten kennen leider ihre Rechte oft nicht. Das gilt zu oft auch für Kassen, Ärzte oder Krankenhäuser. Stutzig gemacht hat mich, dass sich viele Probleme sofort erledigen, wenn sich die Patienten beschweren. Es besteht also der Verdacht, dass erst einmal versucht wird, die Patienten zu übervorteilen. Das kann doch aber nicht der Normalfall sein. Ich will deshalb erreichen, dass die in vielen Gesetzen verstreuten Patientenrechte gebündelt werden, um mehr Transparenz zu erreichen.

Muss es aber nicht auch um eine Ausweitung der Patientenrechte gehen?

Ich werde Anfang des Jahres ein Eckpunktepapier vorlegen. Es ist zum Beispiel nicht hinnehmbar, dass Krankenkassen Anträge auf eine Rehabilitation oder einen Rollstuhl monatelang verschleppen. Ich schlage vor, dass ein Antrag, der nicht innerhalb von vier Wochen beschieden wird, automatisch als genehmigt gilt. Das dürfte die Bearbeitungszeiten deutlich senken.

Vor allem bei Behandlungsfehlern haben Patienten oft Schwierigkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Sehen Sie hier ebenfalls Handlungsbedarf?

Die für Behandlungsfehler zuständigen Gutachter- und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern haben ein Akzeptanzproblem. Viele Betroffene haben den Eindruck, dort werde gemauschelt nach dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Mein Vorschlag ist daher, dass in diesen Schlichtungsstellen auch Patientenvertreter sitzen. Außerdem sollten bei den Gerichten öfter spezialisierte Kammern für Medizinrecht eingerichtet werden, um die Dauer von Prozessen zu verkürzen. Dort sollten neben dem Richter zwei Schöffen vertreten sein, ein Arzt und ein Patientenvertreter.

Es gibt die Forderung, bei Behandlungsfehlern eine Umkehr der Beweislast festzulegen, um den Patienten zu Ihrem Recht zu verhelfen. Unterstützen Sie das?

Derzeit ist es tatsächlich schwer für die Patienten, einem Arzt einen groben Fehler nachzuweisen. Eine völlige Beweislastumkehr, nach der der Arzt beweisen muss, dass er keinen Fehler gemacht hat, halte ich jedoch für hochproblematisch. Denn dieser Nachweis ist ebenfalls extrem schwierig. Das würde die Haftpflichtprämien für Mediziner in unbezahlbare Höhen katapultieren. Am Ende würden diese Kosten wieder bei den Versicherten landen.

In Österreich gibt es einen Entschädigungs-Fonds für Patienten. Wäre das ein Modell für Deutschland?

Einen derartigen Fonds, der aus Beiträgen von Ärzten, Krankenhauspatienten und Haftpflichtversicherern finanziert wird, werde ich anregen. Er sichert eine schnelle Hilfe für die Betroffenen und könnte auch dazu beitragen, jahrelange Gerichtsprozesse mit unsicherem Ausgang zu vermeiden. Stellt eine Gutachterkommission fest, dass es einen Behandlungsfehler gab, könnte der Fonds sofort eine Entschädigung zahlen.

Aber verführt das nicht die Ärzte zur Nachlässigkeit?

Der Klageweg wäre ja weiter offen. Außerdem kann ich mir keinen Arzt vorstellen, der mit Blick auf einen derartigen Fonds beginnt, an seinen Patienten herumzupfuschen. Nein, jeder Arzt wird alles daran setzen, seinen Patienten optimal zu helfen. Da sehe ich keine Gefahr.

Interview: Timot Szent-Ivanyi

Datum:  29 | 12 | 2010
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