Die allgemeine Grundlage für den Hartz-IV-Regelsatz ist die sogenannte Einkommens- und Verbraucherstatistik. Sie wird alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt ermittelt. 2008 wurde wieder eine solche Stichprobe erhoben; es wird aber noch dauern, bis sie ausgewertet ist. 2003 war die letzte verwertbare Stichprobe, die erst 2006 ausgewertet war.
Die konkrete Basis für den Regelsatz sind die Verbrauchsausgaben derjenigen, die die unteren 20 Prozent der Nettoeinkommen bekommen. Bei der ersten Berechnung kam ein durchschnittliches unteres Einkommen pro Monat von 2499 Mark zustande. Diese Summe wurde aber vom Gesetzgeber willkürlich auf 1800 Mark reduziert - diese Summe ist bis heute der Bezugsrahmen.
Kinder-Regelsätze werden nicht nach dem wirklichen Bedarf von Kindern ermittelt. Sondern es gilt: Kinder von bis zu 13 Jahren erhalten 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen (also 211 statt 351 Euro im Monat). Zum 1. Juli soll dieser Wert auf 70 Prozent (246 Euro) steigen. Jugendliche im Alter von mehr als 14 Jahren bekommen 80 Prozent (281 Euro) .
Bezugsrahmen: Die Regelsätze für Kinder orientieren sich zudem nicht an den Ausgaben von Familien, sondern an dem, was ein Ein-Personen-Haushalt pro Monat verbraucht. In den unteren Einkommensgruppen sind das vor allem Haushalte von Alten und Studenten. Diese kaufen sich in der Regel kein Spielzeug, können aber ihre Winterschuhe mindestens zwei Winter tragen, während ein Kind im Prinzip alle halbe Jahre ein paar neue Schuhe benötigt - nicht, weil es die Mode so diktiert, sondern weil Kinder aus ihren Schuhen, Mänteln und Hosen herauswachsen.
Anpassung: Die Regelsätze von Erwachsenen und Kindern werden alle fünf Jahre gemäß der neuesten Einkommens- und Verbraucherstatistik angepasst. Dazwischen steigen sie jährlich - gekoppelt an die Rentenentwicklung. Da es in den vergangenen Jahren für Rentner Null-Runden gab, hatten auch die Hilfeempfänger das Nachsehen. 2007 gab es zuletzt eine Erhöhung: Der Regelsatz für einen Erwachsenen stieg von 345 Euro auf heute 351 Euro im Monat. Zusätzlich bekommen Hartz-IV-Empfänger noch Kosten für die Unterkunft vom Staat erstattet.
Beispiele: Der aktuelle Regelsatz sieht pro Monat etwa vor:
- für Bildung: 0,00 Euro für Erwachsene und Kinder
- Spielwaren und Hobbys: 1,29 Euro (Erwachsene), 0,78 Euro (Kinder bis 14 Jahre)
- für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen: 6,38 Euro (Erwachsene), 3,83 Euro (Kinder)
- für Bücher und Broschüren: 5,57 Euro (Erwachsene), 3,34 Euro (Kinder)
- für Schreibwaren und Zeichenmaterial: 2,77 Euro (Erwachsene), 1,66 Euro (Kinder)
- für Körperpflege: 3,09 Euro (Erwachsene), 1,86 Euro (Kinder)
- für Fahrkarten in Bus und Bahn: 11,32 Euro (Erwachsene), 6,74 Euro (Kinder)
- für Nahrung und Getränke: 129,52 Euro (Erwachsene), 77,71 Euro (Kinder). ber
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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