Berlin. Der Deutsche Richterbund hat sich am Montag gegen Überlegungen ausgesprochen, ein zentrales Gericht zu schaffen, dass für die Taten von Bundeswehrsoldaten im Einsatz zuständig ist. Die Übertragung einer zentralen Zuständigkeit auf ein Landgericht sei verfassungsrechtlich fragwürdig, bemängelten die Richter.
Das Verteidigungsministerium hingegen hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, eine solche zentrale Gerichtsbarkeit für Soldaten zu schaffen. Bei diesem Gericht könnten die nötigen militärischen Grundkenntnisse gesammelt und gebündelt werden. Das Ministerium erhofft sich dadurch vor allem zügigere Verfahren als bislang.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, in einem ersten Schritt zumindest eine zentrale Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Potsdam, dem Sitz des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, zu schaffen. Dort, so das Kalkül der schwarz-gelben Koalitionäre, sollen alle Ermittlungen wegen Rechtsverstößen oder Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz geführt werden.
Als Begründung für solche Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften wird gerne angeführt, dass die Staatsanwälte sonst immer bei null anfangen müssten und beispielsweise die Situationen an einem Kontrollpunkt in Afghanistan erst aufwendig auf einem deutschen Truppenübungsplatz nachgestellt werden müssten. Das bedeute nicht nur großen Aufwand, sondern würde die Dauer solcher Ermittlungsverfahren auch unnötig in die Länge ziehen, kritisieren die Militärs.
So habe es mehr als sieben Monate gedauert, bis die Ermittlungen gegen einen Bundeswehrsoldaten eingestellt worden seien. Er hatte an einem afghanischen Kontrollpunkt auf einen Wagen geschossen, dessen Fahrer Sperren durchbrochen und auf Warnrufe und -schüsse nicht reagiert hatte.
Der Richterbund sieht aber auch bei solchen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften verfassungsrechtliche Probleme. "Damit würde in die Kompetenzen derjenigen Bundesländer eingegriffen, deren Staatsanwaltschaften dann nicht mehr zuständig wären", sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Christoph Frank, der Nachrichtenagentur dpa.
Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte es ebenfalls stets abgelehnt, dass eine eigene Militärgerichtsbarkeit oder Militär-Staatsanwaltschaften gegründet werden. Jede Straftat müsse mit all ihren einzelnen Umständen bewertet werden, kein Fall gleiche dem anderen. Deshalb sei der praktische Nutzen solcher Einrichtungen eher gering, argumentierte die SPD-Politikerin seinerzeit.
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