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Zoll in Deutschland: Waffenschmuggel verhindert: gekündigt

Der Zollbeamte Stefan R. hat einen Waffenschmuggel an den Iran verhindert. Dafür wurde er von seinen höchsten Vorgesetzten drangsaliert und am Ende rausgeworfen.

        

Sein Diensteifer hatte  Folgen: Stefan R.
Sein Diensteifer hatte Folgen: Stefan R.
Foto: Alex Kraus

Mitten in der Nacht, im November 2002, begreift der junge Zollbeamte Stefan R., dass er gerade einer ungewöhnlichen Sache auf die Spur gekommen ist und blitzschnell handeln muss. Es ist drei Uhr, der junge Zöllner auf Probe hat Dienst, das Telefon klingelt. Stefan R. bekommt den aufgeregten Firmenchef einer kleinen Hightech-Firma aus dem hessischen Kronberg, „Behlke Electronic“, an den Apparat.

Seine Firma, erzählt der Chef, habe für medizinische Zwecke 44 Hochfrequenzschalter, sogenannte „Fast High Voltage Transistor Switches“ (HTS) des Typs HTS 31-480-SI hergestellt und verschickt, nun aber bemerkt, dass an den Lieferpapieren und dem Verhalten der Abnehmer etwas nicht stimmt. Die große Stückzahl, die Eile, der Bestimmungsort Singapur – all das kommt dem Firmenchef nicht mehr recht geheuer vor.

Der Chef hat die Unterlagen noch einmal studiert, dann die Polizei in Bad Homburg angerufen. Die erklärt sich für nicht zuständig. Der Firmenchef ruft die Kripo an, dann den Zoll. Dort ist die zuständige Beamtin krank, und so ist es Stefan R., der von dem Verdacht hört: Die hessische Technik sei wohl über internationale Umwege für die iranischen Mullahs und deren Atomwaffenschmieden gedacht, sagt ihm der Firmenchef.

HTS-Schalter würden von den Regeln der Vereinten Nationen für das Embargo gegen den Iran als technische Erzeugnisse mit zweierlei Nutzungsmöglichkeit („Dual Use“) qualifiziert. Sie lassen sich in der Medizin einsetzen, aber auch zu Atomwaffenzündern umfunktionieren. Stefan R. lässt sich die Papiere faxen. Dann schaltet er ohne Umweg Zollkriminalamt (ZKA) und Bundeskriminalamt (BKA) ein. Vier Stunden später beschlagnahmt ein Spezialkommando die Ware bei einer Firma in Süddeutschland.

Später stellt sich heraus, dass die Schalter an MSD Electronics in Singapur gehen sollten. Das Unternehmen gehört einem iranischen Geschwisterpaar, das in Ermittler-Kreisen der Waffenschmuggelbranche zugerechnet wird und mit der Beschaffung von Zubehör für ABC-Massenvernichtungswaffen zu tun haben soll.

Jungzöllner Stefan R. hat also richtig gehandelt. Pflichterfüllung wie im Lehrbuch, eine gute Basis für die Karriere beim Zoll – sollte man meinen. Doch es kommt ganz anders: Stefan R. bekommt den größten Ärger seines Lebens. Inzwischen ist er aus dem Dienst entlassen. Er klagt dagegen, muss sich bis heute in nichtöffentlichen Verhandlungen mit harschen Vorwürfen auseinandersetzen. Zum Beispiel: Er habe „vorsätzlich“ und „grob fahrlässig“ seine „dienstlichen Kompetenzen durch eigenmächtige Korrespondenz mit dem BKA und dem ZKA überschritten“, wie es in einem Schreiben seiner Dienststelle heißt. Denn er habe ohne Genehmigung seiner Vorgesetzten gehandelt. Dies sei ein „Verstoß gegen die Pflicht zum Gehorsam“ und damit gegen das Heiligste: das Bundesbeamtengesetz.

Rausschmiss trotz Pflichterfüllung

Das Bundesfinanzministerium, in dessen Zuständigkeit der Zoll fällt, nimmt diese Vorwürfe später in internen Schreiben auf: R. habe „seine dienstlichen Kompetenzen durch Kontaktaufnahme mit dem Bundeskriminalamt und dem Zollkriminalamt ohne Einschaltung seiner unmittelbaren Vorgesetzten“ überschritten. Zwar wurde sein couragiertes Eingreifen von der internationalen Presse wie der israelischen Ha’aretz gelobt. Aber im deutschen Zoll gelten andere Regeln.

Nicht nur habe Stefan R. bei seinen nächtlichen Anrufen beim ZKA und BKA nicht den Dienstweg eingehalten. Er sehe sich zudem nicht in erster Linie als „Abfertigungsbeamter“, sondern sei als Zollpolizist eigenmächtig tätig geworden und habe sich wegen seines Ermittlungsstrebens über interne Zuständigkeitsregelungen hinweggesetzt.

Als die Öffentlichkeit Unverständnis über die Abstrafung des Zöllners äußert, werden die Vorwürfe variiert. Nun soll es um das Tragen einer falschen „Zolldienstmütze“ gehen. Oder darum, dass Stefan R. „zögerlich die dienstliche Weisung befolgt, persönliche Gegenstände (Privattasche, Dienstmütze) nicht im Büro der Abfertigungsstation, sondern in den dafür vorgesehenen Schränken im Sozial- bzw. Umkleideraum abzulegen“.

Stefan R. wird auf einen anderen Posten verschoben, wo er nur noch Nummern am Computer überprüfen soll. Im April 2003 bittet die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz das Bundesfinanzministerium ungewöhnlicherweise um Zustimmung zur geplanten Entlassung von Stefan R. Die Entscheidung trifft im Bundesministerium für Finanzen die „Abteilung III“ in Bonn, zuständig für das Zollwesen. Ihr Chef, Ministerialdirektor Hans-Joachim Stähr, genehmigt den Plan.

Stefan R.s damaliger Vorgesetzter in Frankfurt heißt Hartmut Neßler. Er fertigt im Sommer 2003 einen Bericht für seine Vorgesetzten in der OFD Koblenz an, demzufolge Stefan R. sich „aufgrund mangelnder charakterlicher Eignung nicht bewährt“ habe. Ein dreiviertel Jahr zuvor hatte Neßler noch konstatiert, es lägen „keine gewichtigen Eignungsmängel“ vor.

Ein Jahr später wird Neßler selbst in die Kritik geraten. Die Frankfurter Rundschau berichtet über Zollbeamte, die gravierende Sicherheitsmängel am Frankfurter Flughafen beklagen und dem Amtsleiter vorwerfen, er verhindere gründliche Kontrollen. Neßler muss schließlich einräumen, dass Kontrollstellen am Flughafen tagelang nicht besetzt waren. Zudem wird sein Führungsstil kritisiert, von Drangsalierung bis hin zum Mobbing ist die Rede, Disziplinar- und Gerichtsverfahren folgen. Im Frühjahr 2005 geht Neßler in den Vorruhestand.

Gegen K. wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet

2003 geht der Amtsleiter weiter konsequent gegen Stefan R. vor. Gegen den Beamten auf Probe wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Doch R.s direkte Vorgesetzte weigert sich, eine falsche Aussage zu machen. Sie sagt aus, dass der junge Beamte in der Nacht vom 16. November mit ihrem Einverständnis gehandelt hat, als er ZKA und BKA informierte. Die Zollchefs müssen den Vorwurf der eigenmächtigen „Kompetenzüberschreitung“ fallenlassen. Doch sie sammeln weitere Vorwürfe. Da ist ja noch das Tragen der falschen Dienstmütze.

Stefan R. wird wieder versetzt, nach Gießen. Währenddessen wird der interne disziplinarische Ermittlungsbericht fertiggestellt. Daraufhin unterrichtet die OFD Koblenz den Bezirkspersonalrat von der geplanten Entlassung. Der stimmt zu; im Februar 2004 erhält Stefan R. Bescheid, dass er zum 31. März entlassen wird.

Stefan R. hat gegen seine Entlassung Widerspruch eingelegt, die Bundesfinanzdirektion in Koblenz hat ihn zurückgewiesen. Stefan R. habe trotz wiederholter Personalgespräche keine Einsicht gezeigt und den Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt. Seine charakterlichen Eignungsmängel seien nicht zu beheben.

Seitdem klagt Stefan R., und die Finanzverwaltung hält dagegen. Dutzende von Zeugen sollen gehört werden, die nun nach Jahren über Details wie die Dienstmütze aussagen sollen. Alles auf Wunsch der Finanzverwaltung ohne Öffentlichkeit – während Stefan R. Jahr um Jahr nicht in seinem Job arbeiten darf. Das Bundesfinanzministerium will sich zu dem Fall nicht äußern. „Zu Einzelfällen geben wir aus Datenschutzgründen keine Auskunft“, sagte eine Sprecherin der FR.

Mehr zur Geschichte hat das Internet-Projekt „Ans Tageslicht“ zusammengestellt: www.anstageslicht.de/atomwaffenzuender

Autor:  Matthias Thieme
Datum:  13 | 9 | 2010
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