Warum gibt es überhaupt eine "Umweltprämie"?
Weil die Automobilindustrie seit Monaten Absatzprobleme hat. Und weil ihr Flehen von der Bundesregierung erhört wurde, die wiederum ihr Konjunkturpaket II mit einem Öko-Wimpel zieren wollte.
Wie hoch ist die Prämie, und wer ist anspruchsberechtigt?
Sie beträgt 2500 Euro und kommt aus dem Bundeshaushalt. Der potenzielle Empfänger muss im Besitz eines mindestens neun Jahre alten Pkw (Stichtag 14. Januar 2009) sein, der zuletzt mindestens ein Jahr lang durchgehend in Deutschland auf ihn zugelassen war. Die Prämie steht ihm zu, wenn er sein Altfahrzeug stilllegen lässt und einen Neu- oder Jahreswagen erwirbt. Auch dieser muss in Deutschland zugelassen werden.
Was ist ein Pkw?
Dieser Begriff ist weit gefasst. Er muss laut Gesetzgeber "mindestens vier Räder" haben. Wie es derzeit ausschaut, gilt die Prämie für jedes noch fahrtüchtige Gefährt vom Trabi oder Fiat 500 bis zum Wohnmobil oder privat genutzten Geländewagen.
Gibt es Auflagen für das alte Auto, das man loswerden will?
Das Altfahrzeug muss verschrottet werden. Dies muss sich der letzte Halter verbindlich von einem anerkannten Abwrackbetrieb durch einen Verwertungsnachweis bescheinigen lassen.
... und für den zu kaufenden Wagen?
Der Nachfolger muss mindestens die Schadstoffnorm Euro-4 erfüllen. Da dieser wenig ambitionierte Standard bereits im kommenden Herbst für Neuwagen ausläuft, ist der Begriff "Umweltprämie" ein ziemlicher Etikettenschwindel. Die 2500 Euro gibt es aber nicht nur für Erstzulassungen, sondern auch für Jahreswagen, die mindestens die Euro-4- Norm erfüllen.
Warum denn auch die?
Gute Frage! Weil bei den Autohändlern unzählige Jahreswagen herumstehen, die ohne das staatliche (Aus)Verkaufsprogramm wohl keine Abnehmer fänden.
Was ist ein Jahreswagen? Gibt es Geld für jeden?
Ein Jahreswagen-Verkauf von Privat wird nicht bezuschusst. Die Prämie gibt es für Pkw, die maximal ein Jahr und einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder -Händler, auf eine Autobank, ein Vermietungsunternehmen oder eine Leasingfirma zugelassen waren.
Hilft das der Autoindustrie?
Ja - und keineswegs nur ihr, wie oben nachzulesen. Die Leasing-Wagen wurden übrigens erst vor wenigen Tagen auf Druck der entsprechenden Lobby ins Förderprogramm aufgenommen.
Hilft die Prämie explizit den deutschen Herstellern?
Nicht unbedingt. Experten verweisen auf eine Faustregel: Je älter der abzugebende Pkw, desto billiger muss der neue sein. Wenn diese Rechnung stimmt, würden besonders Importeure von der Prämie profitieren, weil sie in der Regel preisgünstigere Modelle anbieten als VW, BMW oder Mercedes.
Was haben die Verbraucher von der Regelung? Wer käme infrage?
Nach Branchenschätzungen sind rund 18 Millionen aller in Deutschland zugelassenen Pkw älter als neun Jahre. Die staatliche Offerte dürfte also auf reges Interesse stoßen - zumindest bei denjenigen, deren Alt-Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger einbrächte als 2500 Euro. Ansonsten gilt: Niemand wird gezwungen, die staatliche Offerte anzunehmen.
Man könnte ja tricksen...
Kaum. Die Idee, sich etwa im osteuropäischen Ausland billig eine Rostlaube zuzulegen und sie dann hier mit Gewinn verschrotten zu lassen, zieht (wegen der oben genannten Einjahresfrist) nicht. Eine andere Frage ist, ob es Schrotthändlern wie auch immer gelingen könnte, das Abwracken vorzutäuschen und das Altauto in Wirklichkeit jenseits der Landesgrenzen zu verticken. Erfahrungsgemäß ist jede Subvention anfällig für Missbrauch.
Ab wann und wie lange gilt das Angebot?
Der Anspruch auf die Prämie besteht rückwirkend ab dem 14. Januar, und er erlischt am 31. Dezember 2009.
Der Anspruch gilt also auch für Spätentschlossene?
Achtung! Die Bundesregierung hat 1,5 Milliarden Euro für ihre Verkaufsförderung veranschlagt. Dies reicht nach Adam Riese für 600 000 Auszahlungen. Wer irgendwann im Jahresverlauf einen Antrag stellt, und das Budget ist erschöpft, geht leer aus. Auch wer beispielsweise im kommenden Sommer seinen Alt-Pkw in den Schredder gibt, dann aber monatelang auf ein bestelltes Nachfolgemodell warten muss, läuft Gefahr, die Prämie zu verpassen.
Lässt sich die Prämie mit weiteren Vergünstigungen kombinieren?
Ja. Und auch hier gilt es, sich zu sputen: Denn in ihrem ersten Konjunkturpaket vom vergangenen Dezember hatte die Bundesregierung bereits einen weiteren Kauf-Anreiz beschlossen: Wer sich noch bis Ende Juni 2009 einen Neuwagen der Euro-4-Norm zulegt, muss für das laufende Jahr keine Kfz-Steuer bezahlen. Für schadstoffärmere Typen (Euro-5/6) gilt die Steuerbefreiung sogar noch bis Ende 2010. Dieser Bonus käme zur Abwrackprämie noch hinzu. Überdies ist es dem Käufer auch mit Abwrackprämie unbenommen, mit seinem Neuwagenhändler um Rabatte zu feilschen.
Wie wird die Prämienzahlung geregelt?
Anträge können ab dem 27. Januar 2009 gestellt werden. Dafür benötigt man den Verwertungs- sowie den Abmeldungsnachweis des Altwagens sowie den Kfz-Schein und -Brief nebst Rechnung bzw. Leasingvertrag für das Nachfolge-Auto.
Kann man mehrfach kassieren?
Der Zuschuss darf laut Richtlinie "pro Neufahrzeug und dem im Zusammenhang damit verschrotteten Altfahrzeug nur einmal gezahlt werden".
Wer überweist die Prämie?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wickelt die Zahlung aus der Bundeskasse ab. Autokäufer können sich direkt an diese Behörde wenden oder ihren Kfz-Händler beauftragen, den Antrag zu stellen und die Prämie später zu verrechnen. Die Prämie ist ähnlich konzipiert wie die staatlich bezuschussten Marktanreiz-Programme für Hausbauer. Das heißt: Man sollte nicht erwarten, dass das Geld von Vater Staat einen Tag nach dem Auto-Deal auf dem Konto ist. Michael Bergius