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Bagatelle Essensmarke: Kündigung wegen 80 Cent nichtig

Die Reihe der Bagatell-Kündigungen geht weiter: Weil er eine Essensmarke im Wert von 80 Cent in der Kantine für seine Freundin einsetzte, verlor ein Sacharbeiter seinen Job. Von Eva Roth

Teures Kantinenessen: Einen Sachbearbeiter hatte es den Job gekostet.
Teures Kantinenessen: Einen Sachbearbeiter hatte es den Job gekostet.
Foto: Alex Kraus

Eine Firma hat ihren Sachbearbeiter fristlos gefeuert, weil er für seine Freundin in der Kantine eine Essensmarke im Wert von 80 Cent eingelöst hatte. Jetzt hat das Arbeitsgericht Reutlingen die Kündigung gekippt: Sie war nicht verhältnismäßig, urteilte der Richter.

Der 35-Jährige arbeitete als Einkäufer bei einem Sportartikelhersteller in Pfullingen. Dort ist es üblich, dass jeder Arbeitnehmer pro Monat 15 Essensmarken erhält, die 80 Cent wert sind und in der Kantine eingelöst werden können. Im November nahm der Sachbearbeiter seine Freundin mit in die Kantine. Von einem Kollegen hatte er ein Märkchen bekommen, das er für das Essen seiner Lebensgefährtin einlöste. Genau das ist in der Firma nicht erlaubt: Die Bons sind nicht übertragbar.

Für die Personalabteilung war der Regelverstoß jedenfalls Grund genug, dem Mann fristlos zu kündigen. Das Vertrauen sei zerstört worden, sagte der Anwalt des Bekleidungsherstellers nach Agenturangaben. "Wenn er das in der Kantine macht, stellt sich die Frage: Macht er es als Einkäufer auch?"

Doch das Gericht sieht die Sache anders. Zwar habe sich der Einkäufer tatsächlich vertragswidrig verhalten. Dennoch sei die Kündigung nicht verhältnismäßig. Man könne nicht davon ausgehen, dass er der Firma bewusst einen Schaden zufügen wollte. Zudem habe er sich für sein Verhalten entschuldigt − und damit Einsicht gezeigt, erläuterte eine Gerichtssprecherin.

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Der Sachbearbeiter hat inzwischen einen neuen Job bei einer Zeitarbeitsfirma gefunden. "Aber das ist sicher kein Arbeitsplatz für die Dauer", sagte sein Anwalt der Nachrichtenagentur dpa. Er wolle deshalb wieder seinen alten Job übernehmen. Ob das klappt, ist ungewiss. Die Firma erwägt offenbar, Rechtsmittel einzulegen.

Benjamin Biere von der Kanzlei Hensche Rechtsanwälte begrüßte das Reutlinger Urteil. Es füge sich ein in andere Entscheidungen im Südwesten, sagte Arbeitsrechts-Experte Biere der Frankfurter Rundschau. So gehe die Tendenz beim Landesarbeitsgericht Stuttgart dahin, eine genaue Einzelfallprüfung vorzunehmen. Das heißt: Die Richter wägen sehr gründlich ab, ob das Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Kündigung überwiegt, oder das Interesse des Beschäftigten, seinen Job zu behalten.

Ob die Zahl der Bagatell-Kündigungen in jüngster Zeit zugenommen hat, ist ungewiss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) vermutet nach Rücksprache mit den Landesgerichten, dass dies nicht der Fall ist. Beim BAG selbst sei zurzeit nur ein Fall anhängig, sagte eine Sprecherin: Am 10. Juni entscheiden die höchsten Arbeitsrichter über den Fall Emmely. Die langjährige Kassiererin der Supermarktkette Kaiser’s wurde entlassen, weil sie zwei Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro aus einem Büro genommen und für sich eingelöst haben soll.

Nach Bieres Erfahrung steigt der Anteil verhaltensbedingter Kündigungen. Er hält es für möglich, dass Firmen betriebsbedingte Entlassungen scheuen, weil sie dann viel über den Betrieb preisgeben müssen.

Bei verhaltensbedingten Kündigungen könne das Unternehmen den Arbeitnehmer unter Druck setzen und hoffen, dass am Ende aus der fristlosen eine ordentliche Kündigung wird.

Autor:  Eva Roth
Datum:  11 | 5 | 2010
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